Lutz
11.07.2013, 06:32
Internet-Plattformen müssen Nutzerdaten auf Anfrage der Steuerfahnung herausgeben
Auch wenn sie vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind: Internet-Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer zur Steuerfahndung herausgeben. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof in München gekommen. Die Firmen hätten kein Recht, die Auskünfte zu verweigern, teilte das oberste deutsche Steuergericht mit. Die Steuerfahndung Hannover hatte im konkreten Fall ein Internethandelshaus aufgefordert, ihr die Namen der Nutzer zu geben, die pro Jahr waren im Wert für mehr als 17 500 Euro verkauft haben.
Also, wer ein gebrauchtes Boot oder Auto über diesem Wert handelt ist schon im Fokus!
Auch wenn sie vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind: Internet-Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer zur Steuerfahndung herausgeben. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof in München gekommen. Die Firmen hätten kein Recht, die Auskünfte zu verweigern, teilte das oberste deutsche Steuergericht mit. Die Steuerfahndung Hannover hatte im konkreten Fall ein Internethandelshaus aufgefordert, ihr die Namen der Nutzer zu geben, die pro Jahr waren im Wert für mehr als 17 500 Euro verkauft haben.
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