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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer auf unbebaute Grundstücke ab 01.01.2015 25 Prozent


Lutz
13.06.2014, 06:46
Ab ersten Januar 2015 müssen alle Verkäufer, die ein unbebautes Grundstück in Kroatien verkaufen, vom Verkaufspreis 25 Prozent Steuern bezahlen. Das wird bedeuten, dass die Grundstücke wohl 30 Prozent teurer werden weil ja jeder Verkäufer seinen ursprünglichen Verkaufserlös zum Schluss übrig haben möchte.

Jadran
13.06.2014, 10:52
hey Lutz

kannst hier das original veröffentlichen oder mir übersenden, hier sind noch viele fragen zu offen.

danke paul

Lutz
13.06.2014, 12:51
Hallo Jadran,

hab ich leider auch nicht, nur die Notiz wurde verbreitet. Müsste man mal bei einem Makler anfragen...

Jadran
13.06.2014, 13:42
hey Lutz danke für Deine Antwort in der Sache.
Ich werde mich an Tom in Pula wenden, der wird das wissen.
Mit ihm hab ich mehrfach über Grundstücke und Häuser in Kroatien telefonisch gesprochen.

Nur schade, denn ich bin ja erst kurz aus Rovinj zurück.

Gesetze ändern sich in Kroatien bald täglich, nur eben nicht zum wohle der Bürger, wie bei uns hier.

Jadran

Lutz
13.06.2014, 13:48
Gesetze ändern sich in Kroatien bald täglich, nur eben nicht zum wohle der Bürger, wie bei uns hier.


Nenne mir ein Gesetz welches sich hier bei uns zu meinem Wohl geändert hätte???
Naja, vielleicht die Abschaffung der Todesstrafe in West-Deutschland 1951 :rolleyes:

Karl
06.02.2015, 19:38
Habe gerade wieder zwei Grundstücke in Medulin Pošesi gekauft und dafür wie bisher 5 % Grunderwerbssteuer bezahlt. Die Verkäufer hatten keine Steuer zu bezahlen. Laut Notar Bambic und seinem Steuerberater ist nur bei Kauf eines Hauses oder Appartements die Steuer nun auch für den Grundanteil zu bezahlen. Bei einem reinen Grundkauf hat der Verkäufer auch weiterhin keine Steuer zu bezahlen.

Jadran
06.02.2015, 19:48
hey karl,

mit den 5 % Grunderwerbsteuer beim kauf von Grundstücken ist mir bekannt.
mit 5% sollen aber auch Wohnungen und Häuser beim kauf belastet werden.


nur Lutz sprach ja von 25 %, hier habe ich nichts von gehört, fein wenn es weiter so bleibt.

Jadran :db:

Jadran
06.02.2015, 20:00
hier ein kurzer Überblick:


Kosten des Erwerbs

Wenn Sie sich dafür entschieden haben ein Haus in Kroatien zu kaufen oder eine Wohnung in Kroatien zu kaufen, sollen sie die Zusatzkosten wissen.

Der größte Teil der Einkaufkosten von dem Eigentum wird vom Käufer bewertet.
•Notar und Anmeldegebühr - 0,01-0,05 % des Eigentumsvertragswerts,
•Die Kosten des offiziellen Dolmetschers ungefähr - 200-300 Euro insgesamt einschließlich der Vertragsübersetzung
•Agenturgebühr - normalerweise 3 % des Vertrags schätzt + MWSt. (verhandelbar)
•Die Gebühr des Advokaten - 0,5-1,25 % des Vertragswerts + MWSt.
•Eigentumsverkehrssteuer - 5 % der Steueramtseigentumsschätzung (wird im Falle des Wohnungskaufs auf die Kosten des Landes anteilmäßig zum Raum der Wohnung gegen den Raum des ganzen Gebäudes erhoben).

Wenn Sie zum Beispiel eine Villa in Kroatien oder ein anderes Eigentum von einer juristischen Person kaufen, beachten Sie bitte, ob MWSt. schon in den Preis aufgenommen wird. Kroatische MWSt. wurde am Niveau von 25 % 2013 gesetzt.

Jedoch, es gibt einige Gelegenheiten, wenn der Verkäufer einige Ausgaben führt. Es ist der Fall, wenn das Eigentum einige gesetzliche Probleme hat und von ihnen befreit werden muss.

Niemand will ein Eigentum mit der unvollständigen oder unklaren Dokumentation kaufen. So kommt der Verkäufer normalerweise für die Ausgaben die Dokumentation zu korrigieren auf um die Ansprüche des Käufers und die Anforderungen der Gesetzgebung zu befriedigen. Sonst muss er im Preis herabsetzen, weil der Käufer diese Probleme auf seine Kosten später lösen kann.

Viel Spass Jadran

Karl
11.05.2015, 14:05
Meine Maklerin hat mir soeben, anlässlich des Kaufs einer Wohnung, erklärt, dass dann, wenn der Verkäufer als Firma die 25 % Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, für den Käufer keine Grunderwerbssteuer mehr anfällt. Ich hoffe, die Information stimmt.

Lutz
11.05.2015, 14:09
Wende dich an einen Rechtsanwalt / Makler dem Du vertraust, der von DIR bezahlt wird und nicht von der Gegenseite, der DEUTSCH spricht (oder englisch wenn du dies beherrschst) und lasse dir alles schriftlich bestätigen.

Alles andere kannst du vergessen, das wird nichts!

Karl
11.05.2015, 14:41
Danke für den Hinweiss, ich habe als kroatischer Staatsbürger eine gute Maklerin und auch einen guten Anwalt, sowie auch einen guten Notar.
Jeder gibt eine andere Auskunft, die Qualität an Rechtskundigen wie ich diese aus meiner langjährigen Zeit als Beisitzender Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz kennne, gibt es hier in Kroatien leider nicht. Jeder ist der größte Spezialist und am Ende musste ich beinahe immer doppelt bezahlen.
Als österreichischer Staatsbürger habe ich in Österreich immer klare Auskünfte erhalten. Hier in Kroatien gibt es zwar doppelt sovielmal Richter aber nur die halben Fälle von Österreich und trotzdem sind alle Richter überlastet.

Lutz
11.05.2015, 20:56
Tja, in Kroatien gelten ganz spezielle Regeln, ich wüsste gerne was da alles an Lehrgeld bezahlt wurde....