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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauerthema Parktickets - Mahnbescheide über Rechtsanwalt und Notar


Lutz
16.12.2015, 11:20
Aktuell geistern wieder alle möglichen Beiträge und schlaue Ratschläge in diversen Foren durch das Netz, warum man Parkgebühren aus Kroatien bzw. deren nachträgliche Forderung nicht bezahlen müsse. Egal wie diese Prozesse ausgehen, eines wird dabei immer übersehen, denn:

Wer nach dieser Lektüre der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell:

erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener
usw...

ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion

Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus:
1. das aktuelle Parkticket
2. das alte, noch offene Parkticket
3. eine Strafe weil das Ticket in der Mahnstufe ist
4. eine (teuere!) Gebühr für das entfernen der Parkkralle

weitere Infos dazu gibt es hier in diversen Beiträge/Foren:


Stellungnahme RA Tischler, wg. Forderungen aufgrund von Parkverstössen in Kroatien (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=12115)
Verwaltungsübertretung in Kroatien, Forderungen durch Rechtsanwalt! (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=11724)
Rechtsanwaltsforderungen für kroatische Parkgebühren unter Betrugsverdacht (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858)



Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parking+d.o.o)) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.

Konni
17.03.2017, 11:32
EuGH: Wer im Ausland Parkgebühren nicht zahlt, kann in Österreich belangt werden

Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, entschied der Europäische Gerichtshof.
09.03.2017 um 13:38

Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Konkret geht es um einen Deutschen, der auf einem städtischen Parkplatz im kroatischen Pula die Tagesgebühr von 13 Euro nicht bezahlt hatte. Ein kroatischer Notar erließ einen Vollstreckungsbescheid, gegen den der deutsche Autofahrer Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht Pula legte den Streit dem EuGH vor.

EU-Recht regelt die Vollstreckung für sogenannte Zivil- und Handelssachen. Wie der EuGH entschied, ist dies aber auch auf den kommunalen Parkplatz anwendbar. Denn letztlich bestehe hier kein Unterschied zu einem privaten Betreiber, das Verfahren habe einen "privatrechtlichen Charakter". Anderes gelte allerdings für Strafgelder auf der Grundlage hoheitlicher Gewalt.

Im kroatischen Fall kommt der Parksünder allerdings dennoch um die Parkgebühr herum. Deren Vollstreckung erfordere nämlich ein gerichtliches Verfahren, betonte der EuGH. Die kroatischen Notare seien aber keine Gerichte. Sie erließen ihre Bescheide auf einseitiger Grundlage, ohne dass der deutsche Autofahrer Gelegenheit bekomme, dazu Stellung zu beziehen.

Notare nicht zur Strafeneintreibung berechtigt

Der ÖAMTC erklärte in einer Aussendung, dass der EuGH damit die Rechtsmeinung des Clubs bestätigte. "Leider können wir trotz dieser erfreulichen Entscheidung nicht davon ausgehen, dass es in Zukunft keine derartigen Schreiben mehr aus Kroatien geben wird", sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Notare nicht dazu berechtigt sind, offene Strafen im EU-Ausland einzutreiben."

Aus Sicht des ÖAMTC könnten Parkplatzbetreiber in Kroatien einen anderen Weg finden, um nicht bezahlte Parkgebühren einzuheben. "Ein Hoffnungsschimmer bleibt aber, weil davon auszugehen ist, dass Parkforderungen von vor 2012 bereits verjährt sind und somit nicht mehr eingebracht werden können", erklärte Pronebner.

Wer wegen nicht bezahlter Parkgebühren aus Kroatien ein Schreiben eines Anwalts, eines Inkassobüros oder eines Notars erhält, soll sich sofort rechtlich beraten lassen. Für die nächste Kroatienreise empfiehlt die Expertin, genau auf die Bestimmungen vor Ort zu achten, Parktickets mindestens fünf Jahre aufzuheben und bei Unsicherheit am besten ein Foto vom parkenden Fahrzeug und dem Parkschein zu machen.
(APA/AFP)

Quelle: diePresse.at (http://diepresse.com/home/ausland/eu/5180861/EuGH_Wer-im-Ausland-Parkgebuehren-nicht-zahlt-kann-in-Oesterreich?from=suche.intern.portal)

Jadran
17.03.2017, 15:25
Lutz ich kann dir nur zustimmen.

mehrfach habe ich den Leutchen in der besagten Sache versucht klar zu machen, wenn muss ein anderes Kennzeichen am Fahrzeug haben.

Erfolglos, also dann hilft nur noch die Selbsterfahrung. :welcome:

Jadran

Lutz
17.03.2017, 15:30
Es ist immer ein Unterschied zwischen Recht haben (vielleicht auch nur meinen) und Recht bekommen. Und wenn bei einem solch Supergescheitem erstmal die Radkralle dran ist bezahlt der freiwillig jeden verlangten Betrag, und dann wirds erst richtig teuer.

Jadran
17.03.2017, 15:49
Lutz es ist sinnlos, da fehlt der Verstand, wir haben Recht es ist verjährt.

die müssen das beweisen können.

die Parkkralle fragt nicht, ob Recht oder Unrecht.

jadran

Lutz
17.03.2017, 19:30
Ich stell mir gerade vor wie einer vor seinem Auto mit Radkralle anfängt mit dem Typ von Parking d.o.o. über ein EuGH Urteil, Verjährung usw. zu diskutieren und der einfach mit den Schultern zuckt und sagt: Ne razumijem....

Wolfram
18.03.2017, 09:37
da war doch mal was ... :rolleyes:

10611 10612

:mad:

Jadran
18.03.2017, 12:27
Wolfram dein Auto haha, ich kann mich noch gut an das Bild erinnern.
ein Freund von mir hat in Rovinj ein Abschleppunternehmen.

es ist schwer zu glauben, was auf dem Abschleppplatz bei ihm sich oft abgespielt hat, wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug abholen wollten.

wir waren da nur am grillen. :prost::durst:

jadran

Konni
18.03.2017, 15:51
Hallo Jadran,

wir wurden ja zum Glück nicht abgeschleppt. Da wir die Parkzeit um ca. 5 min. überschritten hatten, bekamen wir diese Kralle an unser Auto.
Der Mensch, der diese dranmachte war sogar noch da, als wir an unser Auto kamen. Wolfram wollte auch sofort bei ihm bezahlen, aber er hat da nicht eingewilligt (wie wir später erfahren haben, durfte dieser keine Strafgebühren annehmen, denn das macht ein anderer "Parkwächter").

Der Strafzettel war nicht teuer, aber dieses ganze Prozedere dauerte ca. 2 Std. Wir mussten mit dem Strafzettel zuerst nach Poreč reinlaufen, eine Bank suchen, natürlich hatten die über die Mittagszeit geschlossen, warten bis sie wieder öffnete, Strafgebühr einzahlen, bitterböse Blicke der Bankangestellten ertragen, dann eine Telefon-Nr. die auf dem Ticket stand anrufen, zurück ans Auto laufen und dann noch eine Ewigkeit warten, bis dieser Typ kam, um unser Auto zu befreien.

Welche Laune wir dann hatten, kann man sich wohl vorstellen.
Nicht wegen dem Strafzettel, den bekommt man bei uns auch, aber dieses ganze Drumherum :explo:

Jugocaptan
19.03.2017, 10:46
Aber woher kommt denn diese Parkkrallengeschichte?
Wenn du mit zig zahlungsunwilligen konfrontiert bist, kommst du auch mal auf den Gedanken.
Ergo - wir sind alle selber schuld! Oder die anderen oder so....

Lutz
10.11.2018, 11:07
Vollstreckungsbefehle kroatischer Notare können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden

Der europäische Gerichtshof entschied, dass die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle, die Parkverstöße in Kroatien betreffen, grundsätzlich nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können. Sie werden in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und dürfen somit nicht vollstreckt werden.

Hintergrund ist die Verordnung über europäische Vollstreckungstitel, wonach Entscheidungen, die von „Gerichten“ stammen und sich auf „unbestrittene Forderungen“ beziehen, als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können-sodann haben die Mitgliedstaaten sie anzuerkennen und es kann vollstreckt werden.

Im fraglichen Fall hatte die Pula Parking Gesellschaft von einem deutschen Mitbürger die Bezahlung eines ihm zugestellten Parkscheins verlangt. Ein Notar erließ einen Vollstreckungsbefehl. Gegen diesen legte der Betroffene Widerspruch ein-die Sache landete vor dem Stadtgericht in Pula.

Dessen Richter wollten vom EuGH wissen, ob das anhängige Zwangsvollstreckungsverfahren in den Bereich der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen fällt.
EuGH positionierte sich klar und eindeutig

1. Kroatische Notare seien keine Gerichte im Sinne der Verordnung!

2. Auch werde der Antrag eines Gläubigers auf Ausstellung eines Vollstreckungsbefehls nicht dem Schuldner übermittelt - ihm werde erst der erlassene Vollstreckungsbefehl zugestellt.

3. Generell seien Notare in Kroatien zwar zur Ausstellung öffentliche Urkunden befugt, jedoch gelte dies im vorliegenden Fall nur, wenn ein Schuldner die genannte Forderung ausdrücklich anerkannt habe.

4. Hier sei der Vollstreckungsbefehl aber auf Grundlage einer vom Gläubiger einseitig erstellten Rechnung ausgestellt worden, ohne dass der Schuldner ein Anerkenntnis abgab.

Soweit die Theorie bzw. die Rechtslage, aber wie ist die Praxis?

Wer nach dieser Lektüre der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell:

erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener
usw...

ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion

Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus:
1. das aktuelle Parkticket
2. das alte, noch offene Parkticket
3. eine Strafe weil das Ticket in der Mahnstufe ist
4. eine (teuere!) Gebühr für das entfernen der Parkkralle

weitere Infos dazu gibt es hier in diversen Beiträge/Foren:


Stellungnahme RA Tischler, wg. Forderungen aufgrund von Parkverstössen in Kroatien (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=12115)
Verwaltungsübertretung in Kroatien, Forderungen durch Rechtsanwalt! (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=11724)
Rechtsanwaltsforderungen für kroatische Parkgebühren unter Betrugsverdacht (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858)



Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parking+d.o.o)) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.

Paradiso
18.05.2019, 18:44
Das Thema wurde heute im "Bürgeranwalt" behandelt. Es ist das 3. Thema, ist aber nur 1 Woche online:

https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/14013898

Lapinkulta
18.05.2019, 20:40
Was ich bei dieser ganzen Diskussion nicht verstehe:

Warum zahlt man seinen Strafzettel nicht einfach?

Okay, vielleicht war es unübersichtlich, vielleicht hat man einfach einen Fehler gemacht oder was weiß ich auch immer. Aber sind diese paar Euro wirklich den ganzen Ärger danach wert?

Lutz
19.05.2019, 08:48
Genau so ist es!

Allerdings ist das Parksystem für Fremde doch sehr unübersichtlich.
Es gibt z.B. in Pula farbig gekennzeichnete Parkzonen und diese sind manchmal nicht direkt ersichtlich, siehe hier: http://www.pulaparking.hr/interaktivna/
Auch sind die Preise je nach Parkzone sehr unterschiedlich. In der teuersten Zone weiss z.B. Pula Giardini kostet eine Stunde 15 Kuna! Hier wird natürlich auch häufig kontrolliert.


Wie auch immer, wer der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell:

erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener
usw...

ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion

Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus:
1. das aktuelle Parkticket
2. das alte, noch offene Parkticket
3. eine Strafe weil das Ticket in der Mahnstufe ist
4. eine (teuere!) Gebühr für das entfernen der Parkkralle


Dabei ist zu beachten: Findet man an seinem Auto eine Parkkralle wird diese erst nach Zahlung aller offenen Posten entfernt. Dies ist aber nur zu den täglichen Öffnungszeiten des Büros möglich (im Sommer bis 20:30 Uhr). Wer also nach dem Abendspaziergang kommt muss warten bis zum nächsten Morgen und notfalls ein Taxi nehmen.

Paradiso
19.05.2019, 14:07
Da ging es darum, daß der Strafbefehl erst nach 3 Jahren zugestellt wurde und offenbar nicht von einer Behörde, sondern von Anwälten. Der Prozess mit Revision wurde dann verloren und vermuttlich teurer als die erste Forderung, die aber sicher auch unerklärbar überhöht war.
Da wir immer mit dem Bus nach Fazana (für Brioni) fahren und dann auch entweder mit dem vom Reisebüro oder dem öffentlichen haben wir das Problem nicht.

Lutz
19.05.2019, 19:39
Fein für DICH dass es dich nicht betrifft!

Mir geht es auch gar nicht darum ob die Forderungen nach deutschen oder österreichischem Rechtsverständnis gerechtfertigt sind oder nicht. Sondern ausschliesslich darum, dass die in anderen Foren vorherschende Meinung bzw. Ratschläge diese einfach zu ignorieren, zu einer fatalen Fehleinschätzung führen kann. Wenn man zwischenzeitlich das Fahrzeug bzw. Kennzeichen gewechselt hat ist das risikolos, dann kann man die Bescheide tatsächlich ignorieren. Fährt man jedoch mit gleichem Kennzeichen erneut nach Kroatien und wird erneut beim falschparken oder ohne gültiges Ticket erwischt, hat man sofort eine Radkralle. Und dann BEZAHLT MAN ALLES und es wird richtig teuer!

Paradiso
19.08.2019, 11:57
Kroatien hat die höchste Anzahl an tödlichen Unfällen in der EU. Das sei die Begründung.
Es gibt Strafen bis 20000 K und auch Haft. Geschwindigkeitsübertretungen je nach km/h von 135 bis 2700€, Fahren unter Alk und Drogen 405€

Jugocaptan
19.08.2019, 12:14
Das trifft mich jetzt ein bissl...

Apahatchi
20.08.2019, 11:25
Hallo zusammen
Als forumneuling hab ich diverse fragen zu parkgebühren etc.schon gelesen.
Ich weiß....wer falsch parkt soll auch bezahlen...auch meine Meinung.
Nur.....gestern Abend hab ich ein Knöllchen über 1500 kuna in Rovinj bekommen, fürs parken auf einer Grünfläche!!
Situation: am End einer Sackgasse habe ich auf einem Grünstreifen zwischen kroatischen Fahrzeugen geparkt.nach 2Std.rückkkehr und alle Ausländer hatten ein Ticket..
Hat schon mal jemand von solch einer hohen Forderung gehört?
Wie geht man damit um?

Konni
20.08.2019, 11:52
Hallo Apahatchi,

zuerst einmal - Herzlich willkommen :welcome: in unserem Forum!

Nun zu deinem Knöllchen und deiner Frage.

Also wir sind mehrmals im Jahr in Istrien bzw. Kroatien in Urlaub, aber von so einer hohen Strafe wegen Falschparken habe ich noch nie gehört. 1500 Kn - das wären ja 200 € - das ist extrem hoch. Ich weiß nur, dass in Kroatien seit Neuesten die Strafen bei Verkehrsdelikten drastisch erhöht wurden
- siehe hier (https://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=14285): "IN KROATIEN DROHEN JETZT HOHE STRAFEN", dass hierzu auch Parkverstöße zählen, davon steht in diesem Bericht nichts.

Ich würde einmal in Fremdenverkehrsbüro nachfragen, ob diese hohe Gebühr rechtens ist!

Vielleicht können dir aber auch noch andere User hier im Forum weiterhelfen.

Weiterhin viel Spaß hier im Forum und geb uns bitte Bescheid, wie dieses Parkvergehen letztendlich ausgegangen ist :db: