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Konni
28.10.2017, 08:56
"Licht am Tag": Die unterschiedlichen Regeln in Europa


Pflicht, Empfehlung oder Sonderregelung

Sofern gute Sicht herrscht, gibt es in Österreich für Autolenker keine Pflicht, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Im Ausland gelten jedoch teils andere Regeln. "Vor der Fahrt in ein anderes europäisches Land sollte man sich informieren, ob 'Licht am Tag' nötig ist", empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.
Denn bei Verstoß drohen teilweise hohe Strafen: In Tschechien werden etwa 75 Euro fällig, in Norwegen 160 Euro und in Estland sogar bis 190 Euro.

Die Bestimmungen in Europa:


Pflicht:
Im Großteil Europas heißt es das ganze Jahr über "Licht an". In Bulgarien, Mazedonien, Montenegro, Polen, der Schweiz, der Slowakei, in Slowenien und in Tschechien muss das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet sein – und zwar auf allen Straßen. In Italien und Ungarn hingegen gilt die Lichtplicht nur außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.



Empfehlung:
"Deutschland und Frankreich schreiben eine solche Regelung nicht gesetzlich vor – es gibt jedoch die Empfehlung, auf allen Straßen ganzjährig auch tagsüber das Licht einzuschalten", weiß Tauer.



Sonderregelung:
In Kroatien ist die "Licht am Tag"-Pflicht zeitlich begrenzt – hier müssen Autofahrer das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber einschalten.


Seit Februar 2011 müssen alle in der EU typengenehmigten Pkw standardmäßig mit sogenanntem "Tagfahrlicht" ausgerüstet sein. "Die Verwendung der Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind", erklärt Tauer. "Bei schlechtem Wetter bzw. Dämmerung sollte das Abblendlicht verwendet werden – auch im Ausland."


Quelle: derstandard.at (http://derstandard.at/2000066334850/Licht-am-Tag-Die-unterschiedlichen-Regeln-in-Europa), 20. Oktober 2017, 13:53 65