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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentlich kein Witz ...... Beamtendeutsch


Konni
11.07.2012, 17:44
Wenns nicht so lustig wäre .... müsste man sich fragen - haben die denn nichts anderes zu tun, als solche Gesetze und Verordnungen zu verfassen :D :eek:
...

Beamtendeutsch

„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) – alles klar …. -

„Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.“
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) - ?? – auch klar, hab ich aber nicht gewusst!

„Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
(Protokoll im Wirtschaftsministerium) - ?? – na jetzt wird´s schon schwieriger …

„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost) - ?? HÄÄÄÄÄÄ –

„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) – schade eigentlich ……. - Hihihi

„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundenwehrverwaltung) - ? Aha ! –

„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) - - ?? - Kreisch!!! Ich krieg mich nimmer ein …

„Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.“
(Bundesanstalt für Arbeit) – ok, das erscheint völlig logisch - muss man aber auch erst darauf kommen!

„Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.“
(Deutsches Lebensmittelbuch) – so jetzt endlich wissen wir es –

„Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als „dauernde Berufsunfähigkeit“ im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.“
(Bundessteuerblatt) - ts ts ts – wer macht denn auch so was?

„An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz) – na - hat´s jemand kapiert? -

„Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.“
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge) – ach du meine Güte …!!! -

„Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.“
(Deutsches Lebensmittelbuch) – Ach komm – glaub ich nicht!!! -

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.“
(Formular in Postgirodienst) – na toll – soweit zum Thema „freiwillig“

„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) - … ich kann nicht mehr!!! -
Frag mich, wer sich sowas ausdenkt! An ALLE Hunde- und Wiesengrundstücksbesitzer - merkt es euch gut !!!!!


...

Gerold
08.11.2012, 22:32
„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) - … ich kann nicht mehr!!! -
Frag mich, wer sich sowas ausdenkt! An ALLE Hunde- und Wiesengrundstücksbesitzer - merkt es euch gut !!!!!



Das ist aber jetzt blöd, ich wäre so gerne Eigentümer der vielen - wie sagt man in der Mehrzahl? - Hundekote auf meiner Wiese :muell:
LG Gerold

Ritschi
08.11.2012, 23:06
Der Erwerb von Hundekot ist also transverpflichtig da das Abkoten eine Leistung im Sinne von Austauschleistung darstellt, also eine bewegliche Sache transverriert wird. Die Höhe der Transverleistung hingegen ist Verhandlungssache im Sinne des Glückspielparagraphen.....:arsch:

Ritschi

Ritschi
08.11.2012, 23:09
Das ist aber jetzt blöd, ich wäre so gerne Eigentümer der vielen - wie sagt man in der Mehrzahl? - Hundekote auf meiner Wiese :muell:
LG Gerold

Das Entfernen des Hundehaufens durch den Wiesengrundstückseigentümer erfüllt den Tatbestand des Diebstahls, da durch absetzten des Haufens ja nicht automatisch Eigentum erworben wurde.......:D

Lutz
09.11.2012, 07:48
Hmmm, was ist wenn ich auf meinem Wiesengrundstück einen verlorenen Geldbeutel finde, das wär dann doch eine Fundsache, analog dazu der Hundehaufen auch. Also auflesen und ab damit zum Fundamt. Die müssen ihn dann verwahren bis sich der rechtmässige Besitzer meldet....

Gerold
09.11.2012, 08:46
Hmmm, was ist wenn ich auf meinem Wiesengrundstück einen verlorenen Geldbeutel finde, das wär dann doch eine Fundsache, analog dazu der Hundehaufen auch. Also auflesen und ab damit zum Fundamt. Die müssen ihn dann verwahren bis sich der rechtmässige Besitzer meldet....

Das ist die Idee, dann gibt´s nähmlich noch Finderlohn dafür 2685
LG Gerold

Konni
09.11.2012, 19:31
„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine ........ (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Na klar ist das ein Fallbeispiel - wenn der Hund abkotet fällt´s doch runter - oder hab ich da was falsch verstanden?:confused: :eek: