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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Käufer sollten Eigentumsfragen genau prüfen lassen


Konni
22.07.2012, 15:02
Käufer sollten Eigentumsfragen genau prüfen lassen

Kroatien hat noch kein vollständiges Katasterwesen aufgebaut. "Vor dem Kauf einer Immobilie sollten deshalb unbedingt die Eigentumsverhältnisse durch einen Anwalt überprüft werden", rät Makler Michael Henfling. Erst wenn sicher ist, dass dem Verkäufer das Objekt gehört, kann ein Vorvertrag oder auch gleich der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet werden. In keinem Fall sollte zuvor eine Unterschrift bei einem Makler oder Verkäufer geleistet werden. Nach kroatischem Recht sind auch Privatverträge ohne notarielle Beglaubigung gültig. Durch die Nebenerwerbskosten verteuern sich die Gesamtaufwendungen um rund zehn Prozent. Die Grunderwerbsteuer beträgt fünf Prozent des Kaufpreises. Die Maklercourtage von zumeist sieben Prozent teilen sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte. Notar- und Grundbuchgebühren betragen rund 500 Euro. Die anwaltliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse kostet zwischen 500 und 1500 Euro. Hingegen gibt es bislang keine Grundsteuer in Kroatien. Allerdings soll 2013 eine solche Steuer eingeführt werden.


Quelle: Welt Online

Adria Tom
22.07.2012, 18:02
Der Artikel weist zwar richtigerweise auf die in diesem Forum an anderer Stelle (z.B. im Beitrag "Wie kauft man Immobilien in Kroatien (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=7254)") hingewiesene Problematik mit Eigentumsfragen von Immobilien in Kroatien, er ist aber inhaltlich in den folgenden Punkten nicht ganz richtig bzw. unvollstaendig.

1. In Kroatien lizenzierte Makler werden in speziellen Kursen ausgebildet und sind daher dazu berechtigt, Eigentumsfragen von Immobilien zu klaeren.

Der Erwerb eines Maklerscheins bzw. die Ausuebung des Maklerberufs ohne eine spezielle Ausbildung, wie es in Deutschland der Fall ist, ist in Kroatien nicht moeglich! Allerdings gibt es dennoch in Kroatien viele "Makler" die ohne jegliche Maklerlizenz Immobilien vermitteln. Man sollte also erst recherchieren, an wen man sich wendet.

Lizenzierte und gewissenhaft agierende Makler bieten Immobilien nur dann an, wenn sie deren Eigentumsverhaeltnisse im Vorfeld recherchiert und geklaert haben. Zweifelhafte Objekte werden so nicht angeboten bzw. "Verkaeufern" dieser Objekte wird dazu geraten, die Eigentumsverhaeltnisse zu klaeren und dafuer einen Experten einzuschalten.

Zudem muessen lizenzierte Makler eine Versicherung abschliessen die bei eventuellen Problemen fuer die damit zustandekommende Schaeden aufkommt.

Einige Makler haben zudem noch ein "Guetesiegel" erhalten, den "Kodeks Etike" der Kroatischen Wirtschaftskammer HGK, und agieren somit auf diesem Gebiet gemaess den hoechsten Anforderungen und Anspruechen der Republik Kroatien.

Zur Zeit erfolgt die Ueberpruefung der Eigentumsfragen durch hierzu lizenzierte Makler meist (noch) kostenlos. Man kann natuerlich auch einen dazu ausgebildeten Anwalt beauftragen, der dann zwischen 500 und 1500 Euro dafuer berechnen wird. Lizenzierte Makler koennen uebrigens auch Ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen!

In besonderen Faellen koennen Anwaelte fuer Immobilienrecht ueber das Mass von lizenzierten Maklern hinaus die rechtlichen Fragen von Immobilien klaeren und dafuer ein zusaetzliches Honorar berechnen.

Anwaelte in Kroatien sind nicht automatisch im Immobilienrecht ausgebildet, es sei denn sie haben sich auf diesen Bereich spezialisiert.

Die Kroatische Wirtschaftskammer (HGK) hat beim diesjaehrigen Symposium fuer lizenzierte Kroatische Immobilienmakler in Primošten ausdruecklich betont, dass sie verstaerkt Aufklaerungsarbeit leisten wird, damit die notwendige Ausbildung, die Kompetenz und die ethische Handlungsweise von lizenzierten Maklern in der Oeffentlichkeit deutlicher wird, und die Taetigkeit von nicht lizenzierten Makler zunehmend eingeschraenkt wird.

2. Eine Eigentumsuebertragung ohne Ueberpruefung der Eigentumsverhaeltnisse von Immobilien findet auch in Kroatien nicht statt. Siehe den Beitrag "Wichtige Gesetzesänderungen zum Verkauf von Häusern (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=7283)".

3. Die Grunderwerbssteuer betraegt 5% vom Kaufpreis beim Kauf von Objekten, die nicht zum ersten mal verkauft werden.

Bei neuen Objekten wird die Grunderwerbssteuer auf Basis des Wertes der Grundflaeche eine Objekts (also nicht auf Basis des Kaufpreises) berechnet. Diese betraegt in der Regel zwischen 1,5 -2% des Kaufpreises.

4. Die Maklercourtage betraegt in Kroatien meist 3% (+ gesetzliche Mehrwertsteuer) fuer den Kaeufer und 3% (+ gesetzliche Mehrwertsteuer) fuer den Verkaeufer. Bei hoeherpreisigen Objekten z.B. auch bei kommerziellen Immobilien sind auch 2% ueblich.

Weitere Informationen erteilt TopAdria Immobilien, Istrien (http://www.topadria.de)

Lizenzierte und mit dem "Kodeks Etike" der HGK ausgezeichnete Maklerfirma