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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie man die GEZ ärgern kann


Lutz
22.01.2013, 10:10
im Netz gefunden - ich poste dies als Joke, denn ich würde sowas natürlich NIE machen:


Wenn die Gebühr kommt: wieso nicht “einfach” bezahlen???
ABER:
nicht etwa mit den der Gebührenrechnung beiliegenden Formularen – UND SCHON GAR NICHT per Bankeinzug.
Das macht ja gar keinen Spaß.
Nein, da nehme man erst mal den zu zahlenden Betrag, teile ihn möglichst “krumm” in drei oder vier Teilbeträge auf und rechne dann noch jeweils ein paar Cent drauf (dazu später mehr).
Dann überweise man der GEZ die Teilbeträge, jeweils um 2-3 Tage gegeneinander zeitversetzt, und möglichst noch von verschiedenen Konten, die idealerweise auch noch unter verschiedenen Namen geführt werden sollten.
Selbstverständlich steht in der Betreffzeile nicht etwa die GEZ-Rechnungs bzw. “Kundennummer”, sondern irgendwas anderes, was es zwar ermöglicht, die Zahlung korrekt zuzuordnen – also z.B. Name und Adresse -, dazu aber “Handarbeit” erforderlich macht.
Und natürlich bei jeder Überweisung ein wenig die Schreibweise verändern…

Oder zur Abwechslung doch mal die Kundennummer angeben, bei der Eingabe der Online-Überweisung aber z.B. ein kleines “l” anstelle einer “1? oder ein “O” anstelle einer “0? eingeben…
Damit ist man dann erst mal aus dem Schneider. Bezahlt hat man, mit den Kontoauszügen als Beleg dafür, und damit basta!
Aber DIE stehen dann vor dem Problem, diese Zahlungen erst mal korrekt zu verbuchen.
Bei einer Handvoll Zahlungen, die da pro Monat auf diese Art und Weise eintreffen, mag das ja noch angehen.
Doch bei ZIGTAUSENDEN sieht das vom Arbeitsaufwand schon mal ganz anders aus, an ein zeitnahes Verbuchen ist da nicht mal mehr ansatzweise zu denken, und jeden Monat wird der Stapel der nicht verbuchbaren Zahlungen größer!
Und wenn sie es dann doch mal geschafft haben, die Zahlungen eines “Kunden” korrekt zu verbuchen, stehen sie vor dem nächsten Problem:
ES WURDE EIN WENIG ZUVIEL GEZAHLT… und auch diese Überzahlung müssen sie
* entweder zurückzahlen (und einen dazu vorher förmlich anfragen, auf welches Konto die Rückzahlung denn geschehen soll)
* oder als Anzahlung auf die nächste Fälligkeit verbuchen… und dafür natürlich einen entsprechend angepassten Bescheid ‘rausschicken.
Ergebnis: gezahlt hast du… aber DIE hatten mit der Bearbeitung der Zahlung einen Verwaltungsaufwand, der den gezahlten Betrag BEI WEITEM übertrifft.
Ich mache das z.B. schon seit 4 Jahren so. Alle paar Monate ruft dann mal hier ein Typ von der Stadtkasse an, die von der GEZ mit dem Inkasso angeblich rückständiger Gebühren beauftragt worden sei.
Dem sage ich dann, dass er sich den Gegenbeweis gerne ansehen darf. Seinen Vorschlag, ihm die Belege doch einfach zuzufaxen, lehne ich dankend ab, so dass er schon selber angedackelt kommen muß, um sich den Wisch abzuholen.
Dann trollt er sich, mit den von mir freundlicherweise erstellten Kopien (wozu ich auch nicht verpflichtet bin: Es wäre ausreichend, wenn ich ihm den Kram an der Haustür vorlegen und ihm Gelegenheit zum Abschreiben geben würde) in der Tasche – und das war’s dann.
Die Kostenabrechnung für den Vollstreckungsversuch darf die GEZ der Stadt natürlich trotzdem berappen. Ist ja nicht mein Problem, dass DIE das Inkasso von Forderungen anleiern, die längst gezahlt sind…
Bisher ist diese Geschichte mein Privatvergnügen (und das einiger Freunde).
Doch sollten sich genügend Nachahmer finden, dann ist das nicht mehr nur ein Ärgernis für die GEZ, sondern der Laden kommt gewaltig in Schwierigkeiten