Sie möchten die Tierschutzaktivitäten unseres Vereins
Urlaubspfoten e.V. in Kroatien unterstützen? Unabhängig vom Förderungszweck können Spenden an gemeinützige Vereine als Sonderausgaben bis zur 20 Prozent der gesamten jährlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Firmen können 0,4 Promille der Summe ihrer Umsätze und gezahlten Löhne absetzen.
Für Spenden bis 300 Euro erkennen die Finanzämter den Kontoauszug als Spendenbescheinigung an. Urlaubspfoten e.V. ist selbstverständlich als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und damit berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
Beispiel: Wenn sie die Kastration/Sterilisation von Streunerkatzen unterstützen möchten so tragen sie bitte im Feld "Verwendungszweck" "
Kastration" ein.