Ich habe zwar kein Jurastudium aber ich denke mal dass es sich bei dem Papamobil rein rechtlich um ein Diplomatenfahrzeug eines ausländischen Staates handelt und unsere Gesetzgebung in diesem Fall keine Anwendung findet:
Alle staatlich genutzten Fahrzeuge des Vatikans tragen Kennzeichen, die mit SCV beginnen. Die Buchstaben SCV stehen für Stato della Città del Vaticano (italienisch) oder
Status Civitatis Vaticanae (lateinisch) (deutsche Übersetzung: Vatikanstadt-Staat - resp. wörtlich: Staat 'Stadt des Vatikans').
Damit ist dieser Kokolores hoffentlich vom Tisch!