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Alt 03.05.2013, 15:49
Konni, im Istrien Forum
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Standard Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft Grünes Licht für umstrittenes Gesetz

Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft
Grünes Licht für umstrittenes Gesetz


Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der sogenannte Bestandsdaten den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu den Bestandsdaten gehören auch sensible persönliche Daten wie Passwörter oder PIN-Nummern. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.

"Vertraulichkeit steht auf dem Spiel"


Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat hatten neun Organisationen die Ministerpräsidenten aufgerufen, dem Gesetz nicht zuzustimmen, darunter der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Neue Richtervereinigung (NRV), Reporter ohne Grenzen, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es: "Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird." Medizinische, psychologische oder juristische Beratung, der Kontakt zu Presseinformanten und Whistleblowern oder politischer Aktivismus könne nur im Schutz der Anonymität erfolgen.

"Eingriff in die Rechte der Betroffenen"


Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nannte das Gesetz einen "nicht unerheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen". Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Gesetzes: Künftig dürfen Bestandsdaten schon bei Ordnungsvergehen wie Falschparken oder Ruhestörung abgefragt werden. Bisher war dies nur bei der Verfolgung von Straftaten möglich.

Der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz sagte NDR Info, Bestandsdatenauskunft bei trivialen Vergehen wie Falschparken sei nicht verhältnismäßig. Für den Zugriff auf persönliche Daten müsse "eine gewisse Schwelle" erreicht sein. "Datenschutz ist das Internetgrundrecht überhaupt", so von Notz. "Auch der Gesetzgeber hat eine Pflicht, bei der Gesetzgebung die Bürgerrechte zu achten." Er rechne fest damit, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft werde.

Das BKA werde dadurch zu einer Art Internet-Polizei, kritisierte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte. Die Ermittler könnten künftig auf die Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen von Union, FDP und SPD bereits im März beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll das neue Telekommunikationsgesetz am 1. Juli in Kraft treten. Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen.


Es folgt ein weiterer Beitrag "Kritik an Bestandsdatenauskunft" vom NRD

Quelle: Tagesschau.de (ARD)

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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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