Arbeitsgesetz
Arbeitsgesetz
Auch die kroatische Regierung hat das Thema Arbeitsmarkt angepackt, im Gegensatz zu Serbien aber am Donnerstag schon die Änderungen des Arbeitsgesetzes beschlossen.
Darin schlägt die Mitte-links-Koalition unter anderem eine kürzere Kündigungsfrist und flexiblere Arbeitszeiten vor.
So kann der Arbeitgeber die Arbeit auch auf 56 bis 60 Wochenstunden ausdehnen, jedoch darf der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, als wenn er 40 Wochenstunden reguläre Arbeitszeit hätte. Teilzeitarbeit, befristete Verträge und Leiharbeit sollen künftig leichter möglich sein.
Die Gewerkschafter drohten der Regierung einen Generalstreik an: Kroatien stehe ein "griechisches Szenario" bevor, warnten sie. Dass die Regierung durch leichteres Kündigen mehr Arbeitsplätze schaffen wolle, sei lächerlich, kommentierten sie.
Quelle: Wirtschaftsblatt.at
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Konni
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