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Alt 29.05.2013, 17:18
Konni, im Istrien Forum
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30. Mai 2013

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  • Fronleichnam
    Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam, offiziell "Hochfest des Leibes und Blutes Christi", regional auch Prangertag oder Blutstag genannt, ist ein Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Im Englischen und in anderen Sprachen trägt das Hochfest den Namen Corpus Christi.

    Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, dem zweiten Donnerstag nach Pfingsten, begangen (60. Tag nach dem Ostersonntag) und fällt somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Fronleichnam ist immer auf den Tag genau zwei Monate nach dem Karsamstag. Der Donnerstag als Festtermin steht in enger Verbindung zum Gründonnerstag und der damit verbundenen Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus selbst.
    Wegen des stillen Charakters der Karwoche erlaubt der Gründonnerstag keine prunkvolle Entfaltung der Festlichkeit. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der Osterzeit und der früheren Pfingstoktav gelegt. In Ländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, kann das Hochfest auch am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden.

    Feiertagsregelungen

    In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises). In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.
    In der Schweiz ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den überwiegend katholisch bevölkerten Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in bestimmten Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und Solothurn. In ganz Österreich und Liechtenstein ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.

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Da ich bei der Fronleichnamsprozession den Heiland trug,
hat er mir in seiner Gnade tausend liebevolle Gedanken geschenkt.


(Franz von Sales)

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