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Alt 11.07.2018, 10:51
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Wespe totschlagen? Achtung Bussgeld!

München - Wer ohne einen vernünftigen Grund eine Wespe verletzt, tötet oder die Nester zerstört, muss Bußgelder zahlen. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

In Bayern sind für das Fangen, Verletzen und Töten besonders geschützter Wespenarten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich - ein ganzes Jahresgehalt könnte man also so verlieren! Die Kreiselwespe, die Kopfhornwespe sowie Hornissen stehen nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz.

Weitaus strenger geht es laut dem Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und erst recht in NRW und Thüringen zu. Dort muss man bereits für das Töten einer nicht besonders geschützten Art 15.000 bis 50.000 Euro Strafe zahlen. In Bayern sind das „nur“ 5000 Euro.

Allergiker kommen straffrei davon
Wichtig hierbei ist der Zusatz der Mutwilligkeit und des Tötens ohne vernünftigen Grund. Allergiker dürften zu ihrem Schutz Wespen töten, um nicht in Gefahr zu geraten, einen allergischen Schock zu erleiden.


Bußgeldkatalog Wespen

Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €


Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Wespen sind z. B.: Kreiselwespen oder Knopfhornwespen.
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