Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.11.2017, 06:46
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.490
Standard Gemeinde muss gefährlichen Asylbewerber aufnehmen

Haßloch: Gemeinde muss gefährlichen Asylbewerber aufnehmen



Die Gemeinde Haßloch muss auch gegen ihren Willen einen straffälligen Asylbewerber aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 10 B 11706/17.OVG).

Aggressiv und rückfallgefährdet
Es ging dem Gericht zufolge um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat und wegen seiner Psychose als besonders aggressiv sowie als rückfallgefährdet gilt. Der Asylbewerber war der Gemeinde Haßloch von der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim zur Unterbringung zugewiesen worden. Er steht unter Führungsaufsicht und hat einen Betreuer.

Gemeinde: Schutz der Einwohner
Gegen diese Zuweisung hatte sich die Gemeinde per Eilantrag beim Verwaltungsgericht gewehrt. Sie berief sich auf ein Abwehrrecht zum Schutz der Einwohner. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Antrag abgelehnt, das OVG wies nun die dagegen erhobene Beschwerde zurück.

Gericht: Auswahl nicht zu beanstanden
Zur Begründung hieß es, die Auswahl der Gemeinde Haßloch sei nicht zu beanstanden. In der Landesaufnahmeeinrichtung könne der Mann nicht untergebracht werden, da sein Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Er habe auch nicht der Stadt Bad Dürkheim zugewiesen werden können, da dort bereits andere „Problemfälle“ untergebracht seien. |dpa/lrs
Mit Zitat antworten