Zitat aus der Petition:
"Wir fordern deshalb das Landgericht Leipzig (ggf. die andere zuständige Institution) dazu auf, die 4 Tierquäler nach § 17 Tierschutzgesetz - TierSchG mit dem höchstmöglichsten Strafmaß von 3 Jahren Haft ohne Bewährung zu bestrafen und dem Fahrer des Tatfahrzeuges den Führerschein zu entziehen."
Dieser Text stellt für mich die eindeutige Forderung nach einem bestimmten Urteil bzw. Strafmaß dar - sowas lehne ich ab.
Hingegen stelle ich mich sofort hinter eine Petition, die eine Änderung der Rechtslage (Härtere Strafen für Tierquälerei, Abschaffung der "Sachbeschädigung") fordert.
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Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land!
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