Dies ist wohl wieder einer der Fälle wo eindeutige Rechtslage und Rechtsverständnis des Normalbürgers konträr sind.
Wie ich gerade in den Nachrichten hörte, soll dieses "Schmerzensgeld" wohl nicht zur Auszahlung kommen weil die Staatsanwaltschaft eine Gegenrechnung mit den über 70.000,- € Prozeßkostenschulden des Verurteilten aufgemacht hatte und diese Kosten erst beglichen werden müssen.
|