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Alt 05.08.2011, 20:38
Ictus offline
 
Kroatien Fan seit: 31.12.1999
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Zitat:
Zitat von fraly Beitrag anzeigen
Wie ich gerade in den Nachrichten hörte, soll dieses "Schmerzensgeld" wohl nicht zur Auszahlung kommen weil die Staatsanwaltschaft eine Gegenrechnung mit den über 70.000,- € Prozeßkostenschulden des Verurteilten aufgemacht hatte und diese Kosten erst beglichen werden müssen.
Wohl wahr - Prinzip linke Tasche/ rechte Tasche - und trotzdem dreht es mir - obwohl gelernter Jurist - den Magen um.
Die betroffenen Polizisten wurden bereits bestraft.
Dieser Drecksack hatte m.E. von Anfang an im Sinn, den Rechtsstaat zu verarschen. Und nun ist es ihm auch noch gelungen.
Denn die Rechtslage kann so eindeutig nicht sein, wenn - heutige Pressemitteilungen - hochrangige Juristen sich über dieses Urteil streiten.

Und mit Menschenverstand und " sorry" gesundem Volksempfinden hat das ja nun sowieso nichts mehr zu tun.
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