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Alt 06.07.2011, 08:20
Eliane, im Istrien Forum
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Standard Tiermord in Rheinfeld (Kreis Dormagen)

Kater in Rheinfeld auf bestialische Art getötet

Kater Futzi fand ein tragisches Ende: Tierhasser fesselten ihn und zündeten ihn an.

Futzi, ein eineinhalbjähriger Rassekater, war handzahm und sehr gutmütig. Genau das wurde ihm zum grauenvollen Verhängnis. Er starb qualvoll durch die Hand eines Tierhassers. „Heute ist es ein Hamster oder eine Katze, morgen ein Hund und demnächst ein Kind“, fasst Familie K. (Name der Redaktion bekannt) zusammen. Sie ist schier fassungslos darüber, was ihrem Maine Coone-Kater Futzi angetan wurde. „Am Mittwoch hat eine Fußgängerin auf dem Lavendelweg in Rheinfeld unseren Kater gefunden: tot, gefesselt und vermutlich lebendig angezündet“, so die zutiefst erschütterten Besitzer. Futzi war am Dienstagabend vergangener Woche quietschfidel in der Nähe seines Zuhauses unterwegs. Spätestens um fünf Uhr morgens wäre der Kater gewohnheitsgemäß von seinen Ausflügen zurückgekehrt. Am Mittwochmorgen weckte aber kein Mauzen die Familie. Nur durch einen Zufall erfuhr sie von dem Fund einer toten Katze, die im Baubetriebshof gelagert wurde. „Als unser Tierarzt dann den Chip eingelesen hatte, war die traurige Gewissheit da. Es war unser Futzi“, so der Familienvater. Unfassbar ist für ihn das Motiv. „Wir wollen den, der das verursacht hat, haben“, erklärt er verbittert. Untätig herum sitzen kann er nicht. Er hat den Mord an seinem Kater zur Anzeige gebracht. Polizeisprecher Hans-Willi Arnold bestätigte die Anzeige und erklärte gegenüber dem SCHAUFENSTER, dass ihm ein solcher Fall noch nicht untergekommen sei. Die Familie verteilt in den nächsten Tagen Flyer, die helfen sollen, den Tierquäler zu finden. „Wir wollen die irren Tierhasser ausfindig machen, die auf so brutale und widerwärtige Weise Tiere misshandeln und töten“, ist auf dem Flyer zu lesen. 2.000 Euro ist der Familie die Suche wert. Das ist die Summe, die derjenige erhält, der Hinweise zur Ergreifung des Tierquälers gibt. Wenn er gefunden wird, kann er sich nach dem Tierschutzgesetz auf eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren gefasst machen. -ale (SCHAUFENSTER am 5. Juli 2011)

Quelle: www.schaufenster-online.de vom 5.7.2011

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