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Alt 01.08.2014, 14:36
Gama, im Istrien Forum
Gama offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 11.06.2014
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Hallo Lutz,
wo du recht hast hast du recht.
Ist sicher mein fehler etwas zu schreiben ohne vorher die zollbestimmungen von Ö gelesen zu haben.

Es stimmt, ziggis aus kroatien wenn sie die 300 stk. überschreiten sind auch für uns in Ö nicht erlaubt.
Da wir gedacht haben EU ist eine union und es gilt das schöne wort dess "freien verkehr" für alle EU staaten gleich, lagen wir wohl falsch.
Haben wir nicht gewusst, ist aber so, und nicht gewusst schützt auch vor strafe nicht.

Hier nochmals der auszug vom BMFF.

Der freie Warenverkehr in der EU

Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich in der EU im so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern, wie zB Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer) wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren gekauft haben. Derart erworbene Waren können Sie in Ihrem Reisegepäck innerhalb der EU (beachte jedoch Besonderheiten) frei bewegen, ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen.

Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit folgenden drei Ausnahmen:

Beim Kauf neuer Fahrzeuge müssen Sie die Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer) und NoVA (Normverbrauchsabgabe) bezahlen. Sie erhalten jedoch das Fahrzeug von Ihrem Verkäufer umsatzsteuerfrei.
Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:

Zigaretten 800 Stück
Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm) 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm
Spirituosen 10 Liter
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol. 20 Liter
Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter
Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderregelung:

Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitbringen, gilt ab 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten.
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