Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Aber auch eine EU-Verordnung ist meisst nur in Deutschland ein Problem. In anderen Ländern wird so etwas gelocht, abgeheftet und gut ist es, bei uns stürzt man sich sofort drauf. Den höchsten Streitwert einer Klage gegen meine Fa. die in Zusammenhang mit Urheberrecht stand hatten wir vor Jahren mit 500.000 Euro, und sauber gewonnen. Damals ging es um einen Bericht über Templer (Tempelritter) die angeblich in Kloštar das Kloster gegründet hatten. Also so schnell schreckt mich da nichts.
Geändert von Lutz (07.03.2019 um 06:37 Uhr)
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