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Alt 06.04.2012, 08:27
Adria Tom
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Standard Änderung des Legalisierungsgesetzes in Kroatien verabschiedet

Die neue Kroatische Regierung hat gestern dem Parlament einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des am 15.7.2011 beschlossenen Gesetzes über die nachträgliche Legalisierung von ohne Baugenehmigung gebauten Gebäuden zur Bewilligung vorgelegen.

Dies kann man (auf Kroatisch) hier nachlesen.

Ein ganz wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs hat sich im Inhalt allerdings nicht geändert, nämlich, dass nur Hauseigentümer eine nachträgliche Legalisierung beantragen können, die ihren einzigen (und angemeldeten) Wohnsitz in dem betreffenden Haus haben.

Das neue Gesetz soll das Beantragungsverfahren der nachträglichen Legalisierung vereinfachen.

Tom
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