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Alt 20.07.2012, 11:47
hubble offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 02.06.2012
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Wie sieht es denn rechtlich mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus?

Für mich absolut unverständlich Kinder in diesem Alter nachts sich selbst zu überlassen. Hier wurde eindeutig die Aufsichtspflicht, die ein Teil der Personensorge ist, verletzt. Diese Pflicht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht dient in erster Linie dem Schutz der Minderjährigen vor Schäden jeglicher Art. Des weiteren
umfasst diese Pflicht auch den Schutz (Lärm) Dritter.

Grüße
hubble
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