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Alt 20.07.2012, 11:54
spockooe
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Zitat von hubble Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn rechtlich mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus?

Für mich absolut unverständlich Kinder in diesem Alter nachts sich selbst zu überlassen. Hier wurde eindeutig die Aufsichtspflicht, die ein Teil der Personensorge ist, verletzt. Diese Pflicht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht dient in erster Linie dem Schutz der Minderjährigen vor Schäden jeglicher Art. Des weiteren
umfasst diese Pflicht auch den Schutz (Lärm) Dritter.

Grüßeg
hubble
genau DAS ist der punkt!!!!!

trotzdem kann ich natürlich auch die reaktion von den valaltaverantwortlichen nicht verstehen.
ich könnte mir aber vorstellen, dass sich schon mehrere personen über das verhalten der kinder u. auch der erwachsenen die das zuließen vlt. beschwert haben und daher ebensolche zweifel entstanden sind wie bei mir......
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