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Alt 24.06.2010, 21:12
Armin
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@ Vera:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und den ADAC angeschrieben. Ich habe jetzt das Originaldokument vorliegen. Dir ist irgendwie der letzte Passus des Schreibens verlorengegangen. Da heißt es:

Allen holländischen Fahrzeugführern werden -im Übereinkommen mit den holländischen Behörden- automatisch zwei Fahnen zur gleichgearteten und verpflichtenden Verwendung auf bundesdeutschen Straßen -insbesondere bei der Mitführung von zieh- und bewohnbaren Blechbüchsen (Hollandhäuser)-zugeteilt.

Gruß Armin
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