@ Vera:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und den ADAC angeschrieben. Ich habe jetzt das Originaldokument vorliegen. Dir ist irgendwie der letzte Passus des Schreibens verlorengegangen. Da heißt es:
Allen holländischen Fahrzeugführern werden -im Übereinkommen mit den holländischen Behörden- automatisch zwei Fahnen zur gleichgearteten und verpflichtenden Verwendung auf bundesdeutschen Straßen -insbesondere bei der Mitführung von zieh- und bewohnbaren Blechbüchsen (Hollandhäuser)-zugeteilt.
Gruß Armin