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Alt 29.07.2017, 19:48
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
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hier für die Ungläubigen:

Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.
Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU).

Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das ergaben Recherchen der „Welt am Sonntag“. Die Zeitung erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland.
Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.
Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“ Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen.
Der Datenschutz verhindert die Weitergabe der Infos

Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht.
Ein Leistungsempfänger müsse „die Ortsabwesenheit mitteilen, die voraussichtliche Dauer, nicht aber, wohin es genau geht“, erklärte die Bundesagentur. „Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern.“
Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, „dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, so eine Sprecherin der Bundesagentur.
Urlaub kann Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt

viel Spaß beim lesen

Jadran
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