In der Vergangenheit hat es für Besitzer von Booten und Jachten die unter ausländischer Flagge angemeldet sind und sich überwiegend in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien befinden eine Änderung hinsichtlich der Zollvorschriften gegeben, über die in Fachzeitschriften und einzelnen Foren unterschiedlich diskutiert wurde. Dabei ist häufig die Ebene der Sachlichkeit verlassen worden und die folgende Information soll dazu beitragen diese Ebene wieder zu erreichen.
Mehr dazu, unter anderem ein ausführlicher Bericht von
K.H. Beständig, dem Herausgeber des bekannten Küsten- und Hafenführers
888 Häfen und Buchten in
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