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  #1  
Alt 24.11.2017, 13:31
Konni, im Istrien Forum
Konni offline
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Interessen: Istrien - Dalmatien - Geschichte und Mythen
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: im schönen (sym)badischen Odenwald
Beiträge: 7.184
Standard Lustige Beamten-Vorschriften

Lustige Beamten-Vorschriften

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) — Alles klar.

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) — Auch klar.

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium) — Hier wird’s schon schwieriger ....

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) — Schade eigentlich .... hohoho ....)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung) — So, so

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) — Kreisch!!!

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinen-Gesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch) — Das erscheint mir logisch....

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von ? 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) — Wer macht denn auch sowas?

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch) — Ach komm?!

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden." (Formular Postgirodienst) - nun denn ....

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit)
Da wundert einen nichts mehr ...



(Vielleicht habe ich diese Vorschriften schon einmal hier gepostet, habs aber nicht gefunden. Ich glaube es aber - EGAL, finde dies so lustig,
deshalb hier evtl. noch einmal, für all diejenigen, dies noch nicht kennen)

- - - - -



Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





MEER GEHT IMMER!

U SRCU NOSIM MORE


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  #2  
Alt 24.11.2017, 18:07
doktorgatte, im Istrien Forum
doktorgatte offline
Globaler Moderator
 
Kroatien Fan seit: 16.11.2015
Ort: Karlsfeld im Norden Münchens
Beiträge: 1.505
Standard

Genial Konni...! Ich hab mich gekugelt...

Die Dienstreise-Vorschrift ist die beste...

- - - - -
LG, der Kay
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  #3  
Alt 30.11.2017, 10:25
Jugocaptan, im Istrien Forum
Jugocaptan offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 26.02.2010
Ort: Wien und Tulln a.d.Dona
Beiträge: 416
Standard

So unsinnig ist das nicht aber wirtschaftlich traurig.
Da ist der Alte ewig wech und bis der in der Kiste wieder nach Haus kommt, gibt's auch keine Extrakohle für.

- - - - -
Herzlichen Gruss aus Wien

Peter
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  #4  
Alt 30.11.2017, 20:04
doktorgatte, im Istrien Forum
doktorgatte offline
Globaler Moderator
 
Kroatien Fan seit: 16.11.2015
Ort: Karlsfeld im Norden Münchens
Beiträge: 1.505
Standard

Da bleibt nur noch die Hoffnung auf eine "einmalige Zahlung"...

Zitat:
Zitat von Konni Beitrag anzeigen

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) — Auch klar.

- - - - -
LG, der Kay
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