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  #31  
Alt 05.03.2015, 16:12
Opatija Fan offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 28.12.2014
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und habe zufällig alles diese Berichte gefunden. Ich kann nur eines dazu schreiben. Ich lebe bzw. verbringe meine Pension in Opatija und mein Auto hat nach wie vor eine Öst. Nummer. Liburnija Parking d.o.o hat vor einigen Jahren unter sehr merkwürdigen Bedingungen bei einer Ausschreibung der Stadt Opatija den Zuschlag erhalten und darf bis 2018 den Parkraum in Opatija bewirtschaften. Ich verfolge diese ganze Sache von Anfang an und es passieren immer wieder merkwürdige Sachen - abgesehen davon dass die Stadtverwaltung den Vertrag am liebsten auflösen möchte, der neue Bürgermeister! Es gibt immer wieder kuriose Berichte in den Lokalen Zeitungen und jeder Einheimischer mit ein wenig Verstand weiß was hier abgeht und wartet auf 2018! Nun habe ich und auch einige meiner Bekannten den ein-oder anderen Brief von dem Vertrauensanwalt bekommen. Nach einem Gespräch mit der Öst. Botschaft in Ljubljana wo ich die Auskunft bekommen habe dass man den Herrn Dr. schon des Öfteren gebeten hat diese Schreiben zu unterlassen oder zumindest den Vertrauensanwalt wegzulassen! Komisch, des Weiteren wie schon geschrieben steht - woher hat er die Adressen der Autobesitzer, lt. Polizei in Wien bekommt man die nicht so einfach und seine Kanzlei in Kärnten ist ebenfalls nicht registriert, Man sollte ich auch fragen warum eine Kroatische Firma einen Anwalt aus Slowenien nimmt und Parksünder in Ö aufsucht. In Opatija gäbe es genug Anwälte die Deutsch sprechen und Arbeit suche - naja vielleicht weil da was nicht stimmt? Dann bekommt man als ersten Brief schon die letzte Mahnung dann trotzdem noch eine und nach längerem bietet der Anwalt sogar Prozente, statt Anfang noch 150,00 € jetzt nur noch 100,00 € - na dann warte ich noch dann wird's ja irgendwann Gratis sein! Das ganze ist lächerlich und vertreibt die letzte Touristen die Opatija noch hat. Ich habe auch vor das ganze in nächster Zeit mit dem Bürgermeister von Opatija zu besprechen und auch die hiesigen Medien zu kontaktieren, in der Pension habe ich ja Zeit...
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  #32  
Alt 05.03.2015, 18:46
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Nun, das sehe ich anders und abwarten und nicht reagieren ist ein sehr schlechter Rat!
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  #33  
Alt 16.03.2015, 07:19
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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In den letzten Tagen mehren sich gehäuft Meldungen darauf, dass Mahnverfahren aufgrund offener Forderungen wegen Parkverstössen in Pula/Kroatien durch deutsche Fahrer jetzt in Deutschland tatsächlich vollstreckt werden, oder dies zumindest beantragt wird. Man beruft sich darauf, dass innerhalb der Einspruchsfrist keine Reaktion erfolgte und diese Bescheide damit rechtskräftig wurden.

Die folgende Aussage kann daher nicht mehr aufrecht gehalten werden:
Wenn Du nie wieder mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) in diese Stadt fährst, oder dich dann konsequent an die Parkregeln hältst und die Parkgebühren korrekt entrichtest wird auch nichts passieren.
Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:Wir können es nicht dulden dass in diesem Forum angesehene und international tätige Anwaltskanzleien die im Auftrag eines kommunalen Eigenbetriebes wie der Parking.d.o.o (Stadt Pula) tätig sind, als Abzocker, Abmahnanwalt, Winkeladvokaten uvm. bezeichnet werden. Unsachliche Beiträge und deren Verfasser werden daher von den Admins sofort gelöscht. Ich bitte dafür um Verständnis.



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  #34  
Alt 16.03.2015, 09:03
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard Europäisches Mahnverfahren, Verfahren nach kroatischem Recht

Wer die Meinung vertritt er könne sich um die Zahlung eines kroatischen "Parktickets" drücken dem sei der folgende Artikel als Lektüre empfohlen:


Europäisches Mahnverfahren

Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Seit Dezember 2008 kann diese Art der Forderungsdurchsetzung auch im Wege des sogenannten Europäischen Mahnverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in Gang gesetzt werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen und gilt auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen aus beziehungsweise nach Kroatien.

Die Gründe für die Geltendmachung von Forderungen können sich etwa aus fehlender Zahlung (des Empfängers) aber auch aus ausgebliebener oder mangelhaft erbrachter Leistung (des Dienstleisters) ergeben.

Die Gerichtszuständigkeit für das Europäische Mahnverfahren bestimmt sich nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO) und ab dem 10.1.2015 nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland) geführt.

Wird ein solcher Europäischer Zahlungsbefehl erlassen und der Antragsgegners legt keinen Einspruch dagegen ein, erklärt ihn das ausstellende Gericht (also das Gericht in dem Land, in dem der Antrag gestellt wurde) für vollstreckbar. Ein Verfahren zur Vollstreckbarerklärung in anderen EU-Mitgliedstaaten findet nicht mehr statt.

Sowohl Antrag, Europäischer Zahlungsbefehl als auch Vollstreckbarerklärung müssen durch Formblätter erfolgen. Eine Einführung in das Europäische Mahnverfahren enthält ein Beitrag des EU-Portals mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung in deutscher Sprache.



Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und kroatischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleisten bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zu Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.

Das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum 1.1.2009 eingerichtete Verfahren ist durch standardisierte Formblätter einfacher und schneller. Es wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet u.a. diese drei entscheidenden Vorteile:
  • Im EU-Ausland kann ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden;
  • Die Anerkennung des Urteils in anderen Mitgliedstaaten kann nicht angefochten werden;
  • Es kann grundsätzlich keine Sicherheitsleistung verlangt werden (ungeachtet möglicher Rechtsmittel).
Zuständige Gerichte für die Durchführung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Kroatien sowie die erforderlichen Formblätter bietet der sogenannte Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen in seiner Rubrik Kroatien – Zusammenarbeit in Zivilsachen.
Weiterführende länderübergreifende Informationen zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind auf dem EU-Portal mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung zu finden.

Ebenfalls auf nationaler Gesetzesebene kennt Kroatien ein Verfahren in Bagatellsachen. Das in den Artikeln 457 – 468 des kroatischen Zivilprozessgesetzes (Zakon o parničnom postupku) geregelte Verfahren über geringwertige Streitwerte kann dann zur Anwendung kommen, wenn der Streitwert nicht mehr als 10.000 Kuna (ca. 1.300 Euro) beträgt. Ebenfalls hier ist Sinn und Zweck des Verfahrens die Herbeiführung einer schnellen Streitentscheidung.



Mahnverfahren nach kroatischem Recht

Alternativ zum Europäischen Mahnverfahren gibt es die Möglichkeit der Durchsetzung einer bestimmten Forderung im Wege eines Mahnverfahrens nach den einschlägigen nationalen Vorschriften, vorliegend somit nach kroatischem Recht.

Das kroatische Mahnverfahren ist in den Artikeln 445a – 456 des kroatischen Zivilprozessgesetzes (Zakon o parničnom postupku) geregelt.
Im kroatischen Recht ist grundsätzlich zwischen zwei Arten von Mahnverfahren zu unterscheiden, die zum Erlass eines Zahlungsbefehls (platni nalog) führen können:
  • Mahnverfahren, für deren wirksame Durchführung keine Unterlagen im Sinne von Beweismitteln beigefügt werden müssen;
  • Mahnverfahren, für deren wirksame Durchführung Unterlagen im Sinne von Beweismitteln beigefügt werden müssen.
Die Durchführung eines Mahnverfahrens ohne die Beifügung von Unterlagen, welche den geltend gemachten Anspruch beweisen ist möglich, wenn dieser nicht höher als 5.000 Kuna (ca. 650 Euro) in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten und nicht höher als 20.000 Kuna (ca. 2600 Euro) in handelsrechtlichen Angelegenheiten ist. Der Antrag auf Erlass des gerichtlichen Zahlungsbefehls, der auch in Form einer Klage eingereicht werden kann, setzt eine Begründung des Anspruchs wie auch Ausführungen zum rechtlichen Interesse am Erlass voraus. Eine Antragstellung bei diesen Streitwerten ist nur gegen den Hauptschuldner möglich. Das zuständige Gericht wird auf Grundlage des eingereichten Antrags prüfen, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie erfüllt und bestehen auch zunächst keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs, wird an den Hauptschuldner ein Zahlungsbefehl ergehen.

Die Durchführung eines Mahnverfahrens unter Beifügung von Unterlagen, die den geltend gemachten Anspruch beweisen ist dann erforderlich, wenn der Streitwert höher als 5.000 Kuna in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten und höher als 20.000 Kuna in handelsrechtlichen Angelegenheiten ist. Zu den Unterlagen, die beweistauglich sind, zählen grundsätzlich schriftliche Dokumente, welche den Zahlungsanspruch bestätigen, beispielsweise: Quittungen, Schuldscheine oder sogar auf den Fall bezogene Zahlungsabsagen der Gegenseite.

Gegen den erlassenen Zahlungsbefehl kann der betroffene Schuldner Einspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt gemäß Artikel 448 des kroatischen Zivilprozessgesetzes acht Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Wurde dem Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls ein Scheck oder Wechsel als Beweismittel für den Anspruch beigefügt, beträgt die Einspruchsfrist sogar nur drei Tage. Wird gegen den Zahlungsbefehl Einspruch erhoben, kommt es zu einer Hauptverhandlung, im Rahmen welcher über den Anspruch entschieden wird.



Dazu der ADAC (Zitat):
Reisende sollten nicht vergessen, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch Auswirkungen in Deutschland haben können. Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt. Dafür muss das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen.



Weitere Infos zum Thema:
Rechtsanwaltsforderungen für kroatische Parkgebühren unter Betrugsverdacht


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  #35  
Alt 27.03.2015, 14:20
orei offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 27.03.2015
Beiträge: 2
Standard Pula Parking geht neue Schritte

Seit kurzem verschickt Pula Parking für nicht bezahlte Parktickets einen Vollstreckungsbeschluss vom Landgericht Pula. Hier werden Parktickets von 7,50€ inkl. Gebühren auf 350€ hochgeschraubt. Also aufgepasst beim Parken in Pula hier werden Touristen und nur die Touristen bei Parksünden rigoros abgezockt.
ich war 10 Min. über die Zeit……
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  #36  
Alt 27.03.2015, 14:46
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Mit abzocken hat dies NICHTS zu tun, denn Du hast ZWEI Fehler gemacht:

1. Parkzeit überschritten (ohne dafür zu zahlen)
2. das Knöllchen welches dann an deinem Fahrzeug hing NICHT bezahlt

Bis dahin wäre beides BILLIG gewesen! Warum beschwerst Du dich jetzt??? In Deutschland und allen anderen EU-Ländern würdest Du dafür auch zur Kasse gebeten!
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  #37  
Alt 31.03.2015, 11:19
Bierbaron offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 27.03.2015
Beiträge: 2
Standard

Habe auch Post von Herrn Dr. Tischler bekommen, zwei Forderungen aus Parkplatzverstößen in Opatija von 2012 (!). Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ÖAMTC entsprich die Vorgehensweise des Dr. Tischler tatsächlich dem kroatischen Recht. Natürlich ist die Forderung (€ 145 pro Fall) überhöht, nach Rücksprache mit der slowenischen Anwaltskammer ist eine Gesamtforderung von ca. € 70 gerechtfertigt. Herr Tischler hat anscheinend angeboten, für ÖAMTC-Mitglieder die Forderung auf € 80 zu reduzieren.

Was soll's, ich habe mich auf diesen - verzeiht den Ausdruck - "Kuhhandel" eingelassen und die Forderungen beglichen. Ich hoffe dass damit jetzt Ruhe ist.
Verwunderlich ist aber dennoch, dass die Forderungen von Herrn Tischler nicht einmal eingeschrieben verschickt worden sind. Die Briefe wären beinahe als Werbepost im Papierkorb gelandet...

Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.
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  #38  
Alt 31.03.2015, 20:38
Ritschi, im Istrien Forum
Ritschi offline
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Kroatien Fan seit: 23.12.2009
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Zitat:
Zitat von Bierbaron Beitrag anzeigen
, zwei Forderungen aus Parkplatzverstößen in Opatija von 2012 (!).
Zitat:
Zitat von Bierbaron Beitrag anzeigen
Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.

Was kann Opatja dafür........????

Mein Auto wurde in Pula auch schon abgeschleppt, mit riesen Ärger für mich und endlosen Stunden bis zur Wiederaushändigung............und ich find Pula immer noch super...!!!


Gruß Ritschi
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  #39  
Alt 01.04.2015, 08:10
Kimba, im Istrien Forum
Kimba offline
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Das mag schon sein dass die höhe der Forderungen nicht gerecht sind aber Tatsache ist ist doch wahrscheinlich dass man irgendwann im Parkverbot stand oder die gezahlte zeit überschritten hat.
Somit ist man selber Schuld.

LG Gisela
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  #40  
Alt 02.04.2015, 13:31
Konni, im Istrien Forum
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Zitat:
Zitat von Bierbaron Beitrag anzeigen
....... Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.
Aber auch bei den anderen schönen Plätzen wirst du zur Kasse gebeten, wenn deine Parkzeit abgelaufen ist oder du illegal parkst. Somit darfst du nirgendwo hin

- - - - -



Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





MEER GEHT IMMER!

U SRCU NOSIM MORE


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  #41  
Alt 05.04.2015, 12:18
Bierbaron offline
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Natürlich wird man auch woanders zur Kasse gebeten. Was mich stört ist der unprofessionelle Umgang mit den Strafen. Fast 3 Jahre später eine Forderung über einen Anwalt zu verschicken (und das nicht mal eingeschrieben) ist schlicht und einfach unprofessionell und wirft ein schlechtes Licht - da fährt die Eisenbahn drüber.
Scheinbar hat da die "Liburnija Parking d.o.o" kein gutes Händchen dafür (siehe Posting weiter oben vom 5. März, scheinbar ist auch die Stadtverwaltung nicht glücklich mit dieser Parkraumbewirtschaftung).

Die Tatsache des Parkverstosses an sich stelle ich ja nicht in Frage, sonst hätte ich auch nicht bezahlt.
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  #42  
Alt 08.04.2015, 17:44
Ritschi, im Istrien Forum
Ritschi offline
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Kroatien Fan seit: 23.12.2009
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Also Abmahnanwalt find ich jetzt gar nicht mal schlimm oder gar beleidigend, auch nicht herabwürdigend. Letzten Endes haben sich in Deutschland hierrauf ganze Kanzleien eingeschossen und drangsalieren damit die Bürger. Ein
Facility-Service-Manager wird ja auch nicht gleich beleidigt sein wenn man ihn beim deutschen Namen nennt: "Hausmeister" - Manager...

Wie dem auch sei....der Herr Anwalt hat sachlich geantwortet und wer´s schon lang vermutet hat, man kommt nicht aus....! Wer sonst ausser den Anwälten und den Organen wird im "Paragrafen-Dschungel" immer wieder den passenden Absatz finden der dann greift oder die nötige Interpretation parat haben um doch noch ein kleines "Kostennötchen" bei Gericht durchzudrücken.

Also Tip an alle.....korrekt parken, dann klappts auch mit der Politesse..

Die aufopferungsvolle Arbeit der Rechtsvertreter im Dienste unseres Urlaubslandes hat für mich das Geschmäckle das hier alle alten Verstöße jetzt riguros eingefordert werden damit auch die Anwälte wieder besser versorgt sind als vorher. Irgendeiner wird halt gemerkt haben, hoppla...da schläft sooooooo viiiieeel Potential, das müßte man doch mit ein paar netten Gesprächen bei den richtigen Leuten aktivieren können. Kostet den Staat ja nix, wir sind fix, der "Piefke" wird zahlen, wenn nicht jetzt, dann in Jahren. Geduld hat einen Namen.....Gesetzbuch.

Ich hoffe, meine zukünftigen Tickets sind jetzt nicht gleich doppelt so teuer wie vor dem Posting.....


Gruß Ritschi

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  #43  
Alt 14.04.2015, 15:15
orei offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 27.03.2015
Beiträge: 2
Standard Adac

der ADAC hat hierzu noch was ins Netz gestellt

2015-22-KROATIEN-Geltendmachung-von-Forderungen-aus-Parkverstößen-Aktuelle-Entwicklungen-und-die.pdf

edit by Admin
Die Stadt Pula und der Tourismusverband halten das auch für einen normalen Vorgang. Jeder vergisst mal was, eine normale Mahnung hätte es getan.
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  #44  
Alt 14.04.2015, 16:03
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

für den ADAC-Artikel, scheint sehr fundiert zu sein.
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  #45  
Alt 11.05.2015, 15:12
Karl offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 05.02.2015
Ort: Medulin-Pošesi
Beiträge: 9
Standard Parkstrafe

In Österreich versucht ein slowenischer Anwalt für die Stadt Pula die Strafen einzutreiben. Rund € 150,-, davon der Großteil für den Anwalt.
Warum beschäftigt die Stadt Pula keinen Anwalt aus Pula?
Außerdem kann nur ein Österreichischer Anwalt in Österreich aktiv werden, also wird hier am Gesetz vorbei kräftig abkassiert.
Nach Intervention durch den ÖAMTC wurden die Strafen meiner Freunde alle halbiert.

- - - - -
Commendatore
Karl Johann Barthl
Medulin-Pošesi 149
barthl@gmx.net
091/4302323
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