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Alt 27.05.2013, 18:18
Konni, im Istrien Forum
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Standard Was sich durch den EU-Beitritt Kroatiens alles ändert

Was sich durch den EU-Beitritt Kroatiens alles ändert

Am 1. Juli ist es soweit: Das Urlaubsland Kroatien wird der 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Was sich für Reisende alles ändert und was gleich bleibt, erfährt man beim ADAC. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

Grenzkontrollen bleiben

Der Beitritt zur EU bedeutet nicht automatisch einen Beitritt zum Schengener Abkommen über den freien Personenverkehr. Dieser erfolgt frühestens in einigen Jahren. An den kroatischen Grenzen zu den Schengen-Staaten Slowenien und Ungarn finden daher auch weiterhin Personenkontrollen statt. Ebenso müssen Flugreisende, die auf kroatischen Airports landen, die Pass- beziehungsweise Ausweiskontrolle hinter sich bringen.

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger sowie Angehörige anderer EU-Staaten müssen für die Einreise nach Kroatien wie bisher einen Reisepass oder Personalausweis vorlegen, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Damit können sie bis zu 90 Tage im Land bleiben. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten, die über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise ihren Reisepass, aber kein Visum. Bürger von Nicht-EU-Staaten ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem Schengen-Staat sollten sich bei den Behörden ihres Heimatlandes über die aktuellen Bestimmungen informieren.

Freier Warenverkehr

Die bisherigen, sehr strengen, Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchsgütern für den persönlichen Bedarf fallen weg. Hier greifen nun die innerhalb der EU gültigen Bestimmungen. Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen muss im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft gemacht werden, dass die Waren tatsächlich nur dem persönlichen Bedarf dienen.

Grüne Versicherungskarte für Autofahrer

Die Mitnahme der Internationale Grünen Versicherungskarte war bislang und ist auch nach dem EU-Beitritt nicht zwingend erforderlich. Der ADAC empfiehlt diese aber weiterhin, da sie als Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Anhängern) und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Hund und Katze

Für deutsche Tierbesitzer, die bei ihrem Kroatien-Urlaub nicht auf ihren vierbeinigen Liebling verzichten wollen, ändert sich nichts. Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. In diesem muss die Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Im Land gilt Leinenzwang. Kampfhunde benötigen einen Maulkorb. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze aus einem Nicht-EU-Land nach Kroatien will (auch Durchreise!), muss bedenken, dass hiervon abweichende Bestimmungen gelten können.

Europäische Krankenversicherung

Bürger eines EU-Staates haben in jedem anderen EU-Land und damit jetzt auch in Kroatien Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Dabei ist aber zu bedenken, dass der medizinische Standard in Kroatien in der Regel nicht dem in Deutschland üblichen Niveau entspricht. Der ADAC rät daher zu einem zusätzlichen Auslands-Krankenschutz, der die Kosten für eine Behandlung als Privatpatient und bei Bedarf auch für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland umfassen diese Leistungen nicht.

Bootsbestimmungen

Der Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union hat beträchtliche Auswirkungen für Bootsbesitzer. Dies betrifft unter anderem die Nachversteuerungspflicht von Booten und Yachten. Die Details sind bisher allerdings noch nicht restlos geklärt. Mehr dazu auf den ADAC Internetseiten.

Regulierung von Verkehrsunfällen

Die außergerichtliche Regulierung von Kfz-Unfällen in Kroatien, an denen ein dort zugelassenes Kfz beteiligt ist, kann künftig nach Maßgabe der Vorgaben der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie (Richtlinie 2009/103/EG) auch über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland erfolgen. Zudem können kroatische Versicherungen auch in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten verklagt werden. Die Mindestdeckungssummen werden an den EU-Standard angepasst.

Vollstreckung von Geldsanktionen

Im Rahmen des EU-Beitritts muss auch Kroatien den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung umsetzen. Künftig können damit auch von kroatischen Behörden verhängte Bußgelder aus Straßenverkehrszuwiderhandlungen in Deutschland vollstreckt werden.

D-Schild

Fahrzeuge, die über ein EU-Kennzeichen (blaues Band am linken Rand, zwölf gelbe Sterne der europäischen Flagge, Ländercode) verfügen, benötigen zur Einreise nach Kroatien kein eigenes D-Schild als Nationalitätsnachweis mehr.

Nationale Führerscheine

Mit dem EU-Beitritt Kroatiens finden dort auch die Regelungen der EU-Führerscheinrichtlinien Anwendung: In der Praxis bedeutet dies den Wegfall der Umschreibeverpflichtung für kroatische Führerscheine in Deutschland. Inhaber gültiger kroatischer Führerscheine, die bereits seit längerem ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bislang keine Umschreibung beantragt haben, dürfen ab 01.07.2013 wieder mit diesen Führerscheinen ein Kfz in Deutschland fahren.

EU-Fluggastrechte

Flugreisende von und nach Kroatien sind nun besser geschützt, wenn ein Flug wegen Überbuchung, Streik oder Naturkatastrophe verspätet stattfindet oder ganz ausfällt. Für sie gilt jetzt auch die EU-Fluggastrechte-Verordnung.

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Quelle: www.adac.de/reise

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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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