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Der Aufreger der Woche
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  #76  
Alt 22.07.2017, 11:16
Harley offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 07.06.2014
Ort: Istrien
Beiträge: 109
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Im Grunde haben die Deutschen ja wahrscheinlich nichts gegen "richtige" Kriegsflüchtlinge. Mit denen Deutschland wahrscheinlich auch zurecht käme. ( wenn sie sich benehmen, und nicht straffällig werden ) Aber die große Masse sind ja Wirtschaftsflüchtlinge (ca. 90% ) es gibt in Deutschland kein Recht auf ein besseres Leben, es gibt nur ein Recht auf Asyl.
Wer soll das alles Bezahlen ? Wir können nicht halb Afrika aufnehmen. Das schaffen wir nicht !
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  #77  
Alt 22.07.2017, 13:06
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Heute in unserer Tageszeitung "Rheinpalz":

Der Anteil muslimischer Häftlinge in Hessen beträgt aktuell 25 Prozent. Im Januar 2015 betrug er noch 14,7 Prozent. Damit ist der Anteil muslimischer Häftlinge inzwischen etwa 5 mal höher als es ihrem Anteil an der Bevölkerung von etwa 4 Prozent entspricht.

DAS sind Fakten, alles hilfesuchende und unbescholtene Kriegsflüchtlinge oder Migranten die hier um Asyl bitten und unsere Hilfe benötigen?!? Klar, alles Einzelfälle....
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  #78  
Alt 26.07.2017, 14:49
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

nur zur Info:

Ein terrorverdächtiger Tunesier, der bei einer Razzia in Hessen im Februar festgenommen wurde, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung.
Die 6. Kammer hatte verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Abschiebung kurz vor Abflug gestoppt

Der Tunesier soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Zu den Vorwürfen hat der Mann geschwiegen.
Seine geplante Abschiebung war am 22. März wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden, weil er einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen zwar als unbegründet abgelehnt. Doch der Mann hatte sich dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Er wurde abgelehnt – aber das Gericht stellte Bedingungen. (dpa)

www.msn.com/de-de/nachrichten...cid=spartandhp

berliner Zeitung


Jadran

Geändert von Jadran (26.07.2017 um 16:20 Uhr)
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  #79  
Alt 26.07.2017, 15:02
Harley offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 07.06.2014
Ort: Istrien
Beiträge: 109
Standard Asyl Urlaub

Armes Deutschland, unsere Regierung, (es ist aber auch keine andere da )
Abschiebung geht nicht ! Aber in Urlaub fahren schon !
www.krone.at/oesterreich/best...r-story-574666
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  #80  
Alt 26.07.2017, 16:12
Lapinkulta offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 23.08.2014
Ort: Knittelfeld, Steiermark, Österreich
Beiträge: 1.490
Standard

Die "Krone" ist in Österreich als Informationsquelle ähnlich zuverlässig wie "Bild" in Deutschland.

- - - - -
Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land!
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  #81  
Alt 29.07.2017, 16:24
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Quelle ist nicht Krone sondern DPA = Deutsche Presse Agentur - und die ist absolut neutral!

Die jüngste Enthüllung der Deutschen Presse Agentur hatte für Aufsehen gesorgt: Wie berichtet, werden in Deutschland immer öfter Reisen von Asylwerbern in ihre Heimatländer gemeldet. Nun bestätigt das heimische Innenministerium: Ja, Asylwerber kehren auch von Österreich aus immer wieder in ihre Heimatländer zurück.

Geändert von Lutz (29.07.2017 um 16:51 Uhr)
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  #82  
Alt 29.07.2017, 16:43
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
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Lutz eine gute bekannte von mir, arbeitet bei der arge, die bestätigte mir das schon länger.

ihre worte: ich bekomme zustände , aber wir müssen das genehmigen.

aber noch vieles mehr.

jadran
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  #83  
Alt 29.07.2017, 20:32
Lapinkulta offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 23.08.2014
Ort: Knittelfeld, Steiermark, Österreich
Beiträge: 1.490
Standard

Ich miss ehrlich gestehen, wenn ich "Krone" lese, höre ich mit weiterlesen auf.

Wenn die Geschichte jedoch stimmt, so ist diesen Personen die Wiedereinreise nach D oder A ausnahmslos zu verweigern.

Allerdings gab es in den letzten Tagen auch einige Bericht über Heimkehrer - ich hoffe, dass da nichts vermischt wird.

- - - - -
Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land!
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  #84  
Alt 29.07.2017, 20:48
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

hier für die Ungläubigen:

Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.
Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU).

Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das ergaben Recherchen der „Welt am Sonntag“. Die Zeitung erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland.
Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.
Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“ Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen.
Der Datenschutz verhindert die Weitergabe der Infos

Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht.
Ein Leistungsempfänger müsse „die Ortsabwesenheit mitteilen, die voraussichtliche Dauer, nicht aber, wohin es genau geht“, erklärte die Bundesagentur. „Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern.“
Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, „dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, so eine Sprecherin der Bundesagentur.
Urlaub kann Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt

viel Spaß beim lesen

Jadran
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  #85  
Alt 29.07.2017, 21:53
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

ich hatte es ja versprochen, es gibt noch viel mehr.

Jadran
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