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Bootfahren / Wassersport
Bootfahren in Kroatien - Infos für Skipper und die es werden wollen. Wichtig: Infos zu kroatischem Bootsführerschein!

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  #1  
Alt 25.12.2012, 17:54
Konni, im Istrien Forum
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Standard Eigner von nicht versteuerten Yachten: Nachversteuerung zu fünf Prozent kommt

Nachversteuerung zu fünf Prozent kommt
16.12.2012 Andreas Fritsch (YACHT) - Kroatien: Eigner von nicht versteuerten Yachten können diese noch vor dem EU-Beitritt im Juni 2013 zu einem deutlich reduzierten Satz einführen.

Seit klar ist, dass Kroatien im Sommer 2013 der EU beitritt, lebten Eigner mit nicht versteuerten Yachten in Ungewissheit und Sorge, ob und wie teuer sie dies zu stehen kommen würde. Im Raum standen zuletzt gar der kroatische Mehrwertsteuersatz, der immerhin bei deftigen 25 Prozent liegt, und sogar obendrauf noch die kroatische Luxussteuer. Die Wassersportbranche lief zwar schon lange Sturm gegen die drohende Nachversteuerung, da man die Abwanderung von vielen Eignern fürchtete, doch bislang zeigte sich die Regierung unnachgiebig.

Doch nun hat das kroatische Parlament völlig überraschend in einem schnellen Verfahren einen Beschluss verabschiedet, dass die Nachversteuerung zu einem reduzierten Satz von 5 Prozent des heutigen Zeitwertes der Yacht möglich ist. Hinzu kommen allerdings noch 1,6 Prozent Zoll. Mittlerweile ist dies sogar in Form eines Gesetzestextes verabschiedet, bestätigt auch Kroatien-Experte und Revierbuch-Autor Karl-Heinz Beständig ("888 Häfen und Buchten"). Eine offizielle Bestätigung, dass die Versteuerung in Kraft ist, gibt es vom zuständigen Ministerium allerdings noch nicht.

Der plötzliche Schwenk sei wohl von Befürchtungen geleitet gewesen, viele Eigner könnten aus dem Revier abwandern und den Staat so Millionen von Steuergeldern kosten. Ob das wirklich so gewesen wäre, ist umstritten. Wo sollen die Eigner schließlich noch hin, außer in die Türkei, die durch Fluganreise auf Dauer dann aber in den Unterhaltskosten teurer wäre.

Da das Ganze aber nicht EU-konform sein dürfte, entschieden sich die kroatischen Beamten für einen Kniff: Das Gesetz erlaubt die Nachversteuerung nur zeitlich begrenzt vom 1. Januar bis zum 31. Mai, läuft also vor dem EU-Beitritt aus. So sollen offenbar Klagen der EU vor dem Europäischen Gerichtshof verhindert werden.

Mittlerweile liegen der YACHT auch schon drei Angebote von Agenturen vor, die Lesern das Nachversteuern zu diesem Prozentsatz konkret anbieten. Allerdings ist noch nicht klar, wie der Zeitwert der Yacht angesetzt wird und wie hoch eventuelle Gebühren ausfallen. Dennoch: Für viele Eigner dürfte diese Wendung eine erlösende Nachricht sein. Bevor diese allerdings ihr Schiff von Agenturen versteuern lassen, sollte noch die Veröffentlichung der Umsetzung abgewartet werden. Denn zu den wichtigen Details der Nachversteuerung wird zurzeit eine Umsetzungsverordnung erarbeitet. Noch unklar ist, ab welchem Alter Schiffe von der Nachversteuerungspflicht befreit werden. Die letzten EU-Beitritte etwa von Slowenien zeigen allerdings, dass meist Schiffe, die älter als etwa acht Jahre sind, verschont bleiben.

..
Quelle: Boote-Magazin.de

- - - - -



Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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  #2  
Alt 25.12.2012, 19:20
Jadran offline
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Beiträge: 1.135
Standard

hier bedarf es allerdings von viel klärung denn was ist mit jachten wo die MWST schon in deutschalnd bezahlt wurde?

Jadran
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  #3  
Alt 25.12.2012, 19:52
Eliane, im Istrien Forum
Eliane offline
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Interesse: Tierschutz, Urlaubspfoten e.V.
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal in Rheinland-Pfalz
Beiträge: 1.512
Standard

Zitat:
Zitat von Jadran Beitrag anzeigen
hier bedarf es allerdings von viel klärung denn was ist mit jachten wo die MWST schon in deutschalnd bezahlt wurde?
Ich sag jetzt ganz einfach mal Pech

- - - - -
Tierschutz in Deutschland und Kroatien > www.urlaubspfoten.de

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  #4  
Alt 26.12.2012, 07:11
Wolfram, im Istrien Forum
Wolfram offline
Admin
Interessen: Istrien - Kvarner Bucht - Nord- und Mitteldalmatische Adria
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Wilhelmsfeld / Rhein-Neckar-Kreis
Beiträge: 6.327
Standard

Zitat:
Zitat von Eliane Beitrag anzeigen
Ich sag jetzt ganz einfach mal Pech
Nee, nee, Eliane - nach EU-Recht dürfte die MwSt kein 2tes mal gefordert werden.

Ich hege eher die Vermutung, dass hier mit einem üblen Trick ein paar Unvorsichtige mit dem Angebot der "reduzierten" Steuer zur Zahlung animiert werden sollen - um dann nach Eintritt Kroatiens in die EU festzustellen, dass man dies hätte gar nicht bezahlen müssen

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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  #5  
Alt 26.12.2012, 08:16
Eliane, im Istrien Forum
Eliane offline
Moderatorin
Interesse: Tierschutz, Urlaubspfoten e.V.
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal in Rheinland-Pfalz
Beiträge: 1.512
Standard

Egal wie und warum - jetzt darf sich der kroatische Finanzminister auf einige Milliönchen an Devisen freuen...

Lutz aus dem Account von Eliane


@Wolfram: Ich hatte das mit dem Pech eher so gemeint, dass die Betreffenden dann mit diesem "Schlupfloch" deutlich besser dran gewesen wären, als vorher den vollen MwSt-satz in irgendeinem anderen Staat zu zahlen.

- - - - -
Tierschutz in Deutschland und Kroatien > www.urlaubspfoten.de

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  #6  
Alt 26.12.2012, 11:38
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
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hier könnte eine antwort von mato möglicherweise etwas helfen.

jadran
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  #7  
Alt 26.12.2012, 11:44
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

auch seahelp bietet hier hilfe an.

SeaHelp: Einfuhrumsatzsteuer-Senkung für Boote in Kroatien


Die Neufassung der Einfuhr-Umsatzsteuer für Boote, die für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.5.2013 gilt, bringt für Skipper erhebliche finanzielle Vorteile. SeaHelp, der Pannendienst der Adria unterstützt Skipper bei der Inspruchnahme der Vergüsntigungen.

Der bevorstehende EU-Beitritt im Sommer 2013 könnte für viele Skipper, deren Boot in Kroatien liegt, zu einer kostspieligen Angelegenheit werden, denn quasi über Nacht befinden sie sich in einem EU-Land, ohne auch nur eine Seemeile gefahren zu sein. Und damit wird auch die Einfuhr-Umsatzsteuer fällig, die in Kroatien normalerweise 25 % des Zeitwertes des jeweiligen Bootes beträgt. Um die Vertreibung aus dem Wassersport-Paradies jedoch zu stoppen, macht der kroatische Staat allen betroffenen Skippern ein Angebot, das man nur schwerlich ablehnen kann: Als sogenannte Übergangsregelung im Vorfeld des EU-Beitritts besteht vom 1.1.2013 bis zum 31.5.2013 die Möglichkeit, Boote mit Dauerliegeplatz in Kroatien zu einem ermäßigten Steuersatz von nur 5 % des Zeitwertes in Kroatien registrieren zu lassen. Diese Sonderreglung betrifft alle Skipper, für deren Wasserfahrzeuge in der EU derzeit noch keine Umsatzsteuer entrichtet wurde. Da die Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch an Bedingungen geknüpft ist, die kaum ein Ausländer in Kroatien erfüllen kann, bietet SeaHelp, der Pannendienst der Adria, allen betroffenen Skippern ein sogenanntes "Rundum-Sorglos-Paket" an, das Ihnen vom Einreichen der notwendigen Unterlagen über die erforderlichen Behördengänge bis hin zum Aufziehen der kroatischen Flagge quasi alle Aufgaben abnimmt. Eine persönliche Anwesenheit in Kroatien ist dazu noch nicht einmal erforderlich.

Ausschlaggebend für diesen besonderen, zeitlich begrenzten Service von SeaHelp ist die Tatsache, dass man seitens der Gesetzgebung bei der Ausformulierung der zu Grunde liegenden Bedingungen, die einen in den Genuss der Sonderregelung führen, wohl in erster Linie die kroatischen Bootseigner im Visier hatte. SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser: "Wer der kroatischen Sprache nicht mächtig ist und die Gepflogenheiten in den örtlichen Amtsstuben nicht kennt, hat so gut wie keine Chance, sein Boot in der vorgegebenen Zeit in Kroatien so registrieren zu lassen, dass die Vorteile der Steuerregelung tatsächlich greifen."

In der Tat: Von der Beantragung der dazu erforderlichen OIB, der kroatischen Steuernummer über die Erstellung der erforderlichen, von einem gerichtlich zugelassenen Dolmetscher übersetzten und notariell beglaubigten Unterlagen bis hin zur Entrichtung der Gebühren und Stellung eines zusätzlichen Bürgen, der über die kroatische Staatsbürgerschaft sowie einem gültigen Wohnsitz in Kroatien verfügt, ist es ein weiter Weg. Und der wird noch steiniger, wenn man bedenkt, dass die Amtssprache in Kroatien eben kroatisch und nicht deutsch ist. Hinzu kommt, das weder Steuerbehörden noch Hafenämter auf eine derartige, zu erwartende Flut von Anträgen vorbereitet sind und man mit einem behördlichen Bearbeitungsstau rechnen sollte, bei dem schnell mal der Stichtag 31.5.2013 überschritten werden kann.
Da SeaHelp in ganz Kroatien über entsprechende bestehende Kontakte zu den involvierten Behörden, Hafenämtern sowie den mit der Zollabwicklung betrauten Speditionen und gegebenenfalls erforderlichen Sachverständigen verfügt, hat man sich entschlossen, diese "All-inclusive-Umflaggung" inklusive der regelkonformen Erledigung aller Formalitäten den Skippern anzubieten. Dazu ist es lediglich erforderlich, eine Kopie der Bootsregistrierung sowie der gültigen Versicherungspolice entweder per Mail an steuer@sea-help.eu oder per Fax an die Nummer 0043 6133627290 zu senden. Aufgrund der derzeit starken Nachfrage bitten wir, von telefonischen Anfragen abzusehen. Innerhalb weniger Tage erhalten die Skipper dann ein entsprechendes Angebot mit detaillierter Aufstellung des jeweiligen Tätigwerdens und der dafür anfallenden Kosten.

Wolfgang Dauser weiter: "SeaHelp möchte den Skippern den Spießroutenlauf bei den kroatischen Behörden ersparen und gleichzeitig sichergestellt wissen, dass der als Grundlage für die Versteuerung festgelegte Wert auch den realen Gegebenheiten entspricht." Als Kooperationspartner aller bedeutenden Wassersportverbände im deutschsprachigen Raum besitzt der österreichisch-kroatische Dienstleister mit seinen Stützpunkten entlang der kroatischen Adria wie kein anderer die Kompetenz, als Bindeglied zwischen den Skippern und den kroatischen Behörden bei der fristgerechten Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie künftig auch unter www.sea-help.eu .

Über SeaHelp

Die SeaHelp GmbH ist im Bereich des Mittelmeers zwischen Venedig und Dubrovnik der führende Anbieter von Hilfeleistungen auf dem Wasser, die gemeinhin auch als Pannendienst zur See bezeichnet werden. SeaHelp-Einsatzboote sind flächendeckend in neun Stützpunkten in diesem Bereich stationiert und können dank satellitengestützter Einsatztechnik fast jeden Punkt in ihrem Bereich innerhalb von 40 Minuten erreichen. Außerdem werden SeaHelp-Mitglieder auf Wunsch via SMS vor Unwettern gewarnt und haben die Möglichkeit, über den App Store eine Applikation für das iPhone zu laden, mit der sie sich auch ohne Internetzugang orten können, um die Geodaten im Notfall an die SeaHelp-Einsatzzentrale zu übersenden.

Sea-Help GmbH
Maria Greil Str. 6
4802 Ebensee

Austria

Telefon: +43 (0) 6133 6272 10
Telefon: +49 (0) 5734 9699100
Fax: +43 (0) 6133 6272 90
Fax: +49 (0) 5734 9699101

Mail: info@sea-help.eu
Web: www.sea-help.eu

SeaHelp
Wolfgang Kroeger
Bergkirchener Str. 460
32549 Bad Oeynhausen
presse@sea-help.eu
00495734665223
www.sea-help.eu
ADENION GmbH



mal schauen hier gibt es noch ne menge zu klären

jadran
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  #8  
Alt 27.12.2012, 16:54
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

hier eine antwort zu der sache die ich gerade vom ADAC erhalten habe.

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn für Ihr Schiff nachweislich die MwSt bereits bezahlt wurde, braucht sie auch nicht mehr bezahlt werden.

Wenn es alledings in Kroatioen eingeführt wurde (innerhalb von 18 Monaten das Land nicht verlassen hat) muss es verzollt werden.

Vertretern der kroatischen Ministerien und der nautischen Branche haben uns Anfang Dezember folgende neue Regelung angekündigt:

Der Zollsatz soll für Boote < 12 m von derzeit 8 % auf 1,7 % vom Parlament in Zagreb abgesenkt werden. Für Yachten > 12 m soll kein Zoll fällig werden. Bemessungsgrundlage ist offensichtlich der EurotaxSchwacke-Katalog.

Dazu müssen laut unbestätigten Berichten die Eigner die betroffenen Yachten und Boote in Kroatien registrieren. Dazu muss eine kroatische Steuernummer (OID-Nr.) beantragt werden. Ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist, ist noch nicht geklärt und wir können daher noch keinen verbindlichen Vorschlag machen. Bitte verfolgen Sie unsere aktuellen Veröffentlichungen auf unserer Hompage:

www.adac.de/reise_freizeit/wa...cePageId=58438

Mit freundlichen Grüßen und einen guten Rutsch ins neue Jahr!



Monika Stademann-Michel
Wassertouristik & Sportschifffahrt
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.
Telefon: ++49-89/7676-5274,Telefax: ++49-89/7676 8959
www.adac.de
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