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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autofahren: Von Pflicht bis Empfehlung - Licht am Tag


Konni
27.10.2013, 17:06
Von Pflicht bis Empfehlung: Licht am Tag

Licht an, Licht aus. Die Gesetzte in Europa bezüglich Fahrzeugbeleuchtung sind sehr unterschiedlich und verwirrend. Der ÖAMTC bringt Licht ins Dunkel

In einigen Ländern Europas sollte Autofahrern ein Licht aufgehen, wenn sie Strafen vermeiden wollen. In anderen ist Fahren mit Licht am Tag nur eine gut gemeinte Empfehlung. Mit Licht am Tag will man die Verkehrssicherheit erhöhen und dafür sorgen, dass vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch andere motorisierte Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge im Straßenverkehr besser und schneller wahr nehmen. Der ÖAMTC hat europäische Länder genauer beleuchtet.

Ganz neu ist die Verpflichtung, auch am Tag mit Licht zu fahren, ab 1. Jänner in der Schweiz. Zulässig sind hier Tagesfahrleuchten oder, wenn diese nicht vorhanden sein sollten, das Abblendlicht. Autofahrer, die darauf vergessen oder die neue Regelung ignorieren müssen mit einer Strafe von 40 Schweizer Franken, das sind ca. 33 Euro, rechnen. Von der neuen Verpflichtung ausgenommen sind nur Oldtimerfahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden.

Licht ist Pflicht

Ebenfalls verpflichtend ist Licht am Tag in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, der Slowakei, Slowenien und Tschechien. In allen diesen Ländern muss auch im Ortsgebiet das Licht an sein. Nur auf Schnell- und Bundesstraßen ist Licht am Tag verpflichtend in Italien, Rumänien und Russland. Und in Ungarn muss auch auf Autobahnen immer das Licht an sein.

Nicht ganz so streng ist die Gesetzeslage in Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Hier wird Licht am Tag nur empfohlen, wird aber nicht vorgeschrieben.

In Kroatien gilt die Regelung nur in der dunklen Jahreszeit. Konkret muss vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März mit Licht auch am Tag gefahren werden. Und in Griechenland ist die Verwendung des Abblendlichts bei ungetrübten Verhältnissen sogar verboten. Verwendet werden darf hier nur das automatische Tagfahrlicht.

Unterschiedliche Strafen

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen. In Kroatien kostet ein Verstoß 40 Euro, in Italien ist ebenfalls eine Strafe ab 41 Euro fällig. In Tschechien kostet ein Verstoß sogar rund 60 Euro. Etwas günstiger kommt man in Ungarn mit 35 Euro Strafe davon. Besonders teuer wird ein Verstoß in Norwegen: mindestens 265 Euro Strafe müssen Autofahrer bezahlen, wenn sie ohne Licht unterwegs sind.

Seit Februar 2011 müssen alle Fahrzeuge, die innerhalb der EU neu typisiert werden, über Tagfahrlicht verfügen. Diese Beleuchtung wird bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges automatisch aktiviert. Diese Alternative zum Abblendlicht ist allerdings nur in Italien, der Schweiz und den skandinavischen Ländern (mit Ausnahme Norwegen) offiziell erlaubt. In den anderen europäischen Ländern wird es nur toleriert. Sicherheitshalber sollte man also mit Abblendlicht fahren.

In Österreich wurde die Verpflichtung, auch am Tag mit Beleuchtung zu fahren, am 1. Jänner 2008 wieder aufgehoben. Licht am Tag ist aber nicht verboten. Gefahren werden darf mit Tagfahrlicht oder mit Abblendlicht oder mit Abblendscheinwerfer oder mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer oder mit Nebelscheinwerfer alleine. Bei Regen, Schneefall, Nebel oder bei Dämmerung muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bei einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern muss immer das Abblendlicht eingeschaltet sein.

(Quelle: red, derStandard.at, 24.10.2013)