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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungsübertretung in Kroatien, Forderungen durch Rechtsanwalt!


Angie
19.10.2014, 16:09
Hallo,schönen Sonntag!

Also,ich hab gelesen dass das Thema zwar schon diskutiert wurde aber bei mir sind da andere Voraussetzungen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Ich hab Freitag Post bekommen, von einem Anwalt Mirco Silvo Tischler.
Und zwar soll ich am 15.07.2013 ohne Parkschein mein Auto geparkt haben und ich soll jetzt 141 Euro zahlen?!
Ich bin Österreicherin, wie schaut's da aus zwischen Österreich u Kroatien?
Der Anwalt schreibt dass er die Interessen des Unternehmens Parkin d.o.o.(GmbH),Ljubljanska1,Republik Kroatien vertritt.
Er ist ein Vertrauensanwalt der österreichischen und schweizer Botschaft, zumindest steht das am Zettel..
Auch steht dass nach Ablauf der Zahlungsfrist umgehend beim zuständigen Gericht rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden..
Ist das legitim?
Nach über einem Jahr?
Muss ich Einspruch erheben?
Ich war zu dieser Zeit in Kroatien....

Ich hoffe mir kann wer weiterhelfen und bitte darum!

Liebe Grüße
Angie

Lutz
20.10.2014, 13:25
Steht alles bereits ausführlich im Forum, einfach die suchfunktion bemühen. :blume:

Angie
20.10.2014, 16:55
Hallo!

Danke für die Antworten!

Günther hat dir auch Dr mirko geschrieben?
Der Brief kam nicht per Einschreiben, ist es bei dir auch schon über ein Jahr her?
Können die das einfach machen?

Wir waren ja mit unseren 6 Kids in Kroatien ( Patchwork Family) und sind daher mit 2 Autos gefahren..
Heut kam der zweite Brief, vom zweiten Auto...das wären dann gesamt fast 300 Euro :kotz:
Das find ich schon krass..kann man da nix dagegen machen? wie soll denn ich oder andere noch wissen was letztes Jahr im Urlaub war..wir sind jeden Tag zu einen anderen Strand gefahren...

Liebe Grüße

Ritschi
20.10.2014, 17:44
Also grundsätzlich, falsch parken kostet überall Geld.........mal mehr mal weniger. Wer hier im Inland falsch parkt bekommt ein Knöllchen, sollte man zahlen sonst wird immer teurer.

Vor vielen Jahren wurde ich mal abgeschleppt in Pula. Gegen Zahlung von 39,00 Euro bekam ich mein Auto aus der Verwahrstelle wieder, das Knöllchen ( 30,00 Euro, parken im Bushaltestellenbereich ) nahm ich mit nach Hause und habs nie bezahlt.

Aber die Aussagen häuften sich das nicht bezahlte Knöllchen bei der nächsten Einreise zu Problemen führen können oder die Einreise gar verweigert wurde. An den Grenzen sind Kameras oft auf Augenhöhe installiert....!!!

Nun fängt Kroatien an die Parksünder bei Nichtbezahlung auch zu Hause abzukassierern.

Wem sein Auto z.B. auf einer italienischen Autobahn vom Carabineri schon mal beschlagtnahmt wurde weil Strafkosten offen waren, der hat seine Lektion gelernt. Also, lieber eine Runde mehr fahren und einen PArkplatz suchen und wenn ein Knöllchen an der Scheibe, lieber gleich zahlen.

Hier noch ein paar Links mit Infos.

http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/zagreb/de/04/Konsularischer__Service/Forderungen.html

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=10182


http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Kroatien/Bilateral_node.html


https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Rechtshilfeabkommen+Kroatien+Deutsch land

Nicht mehr nach Kroatien fahren weil man falsch geparkt hat und ein Knöllchen bekommen hat........na ja........ wer hat denn geparkt.....???? Kroatien ist Mitglied in der EU und kein Hinterwäldlerstaat, auch wenn vieles noch sehr ländlich ist. Auch die Kroaten sagen: mir san mir....:D



Ritschi


Ritschi

Lutz
20.10.2014, 19:20
HIER steht doch schon alles:Ich gehe davon aus dass du auch nichts mehr hören wirst.

Wenn Du nie wieder mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) in diese Stadt fährst, oder dich dann konsequent an die Parkregeln hältst und die Parkgebühren korrekt entrichtest wird auch nichts passieren.

Wenn Du aber dort nochmals mit diesem Kennzeichen erwischt wirst, dann wirds sehr unangenehm - Parkkralle oder abschleppen und dann kommt eine richtig saftige Rechnung mit allen Gebühren! Bevor Du dann nicht zahlst - kein Auto - ganz einfach.
http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858
...und wer falsch parkt und dann das Knöllchen nicht bezahlt ist selber schuld! Wer deshalb nicht mehr nach Kroatien fahren möchte - auch Recht.... Erst selber Mist bauen und dann über die Konsequenzen schimpfen?!?

Ludwig
20.10.2014, 20:55
Und was sagt das aus?:
Er ist ein Vertrauensanwalt der österreichischen und schweizer Botschaft, was ist das ????
Welches Gericht ist den zuständig?:
Auch steht dass nach Ablauf der Zahlungsfrist umgehend beim zuständigen Gericht, welches ??

Ich weis nicht ob trotz EU der das Geld in Österreich entreiben kann, Ö+CH+D haben ein abkommen, die können fordern, ich habe schon paarmal nach österreich eintritt bezahlt, war selber schuld, ok.
Sollte wieder wissen das sich durch die EU geändert habe, so weis ich es nicht, nur CZ, H oder SK, können in D nichts eintreiben.

Jugocaptan
21.10.2014, 09:28
Und genau so bewegen sich dann auch alle auf den Straßen.
Seltsam, auf österreichischen Autobahnen sieht man kaum noch deutsche Über-schnellfahrer, seit es bei uns auch Frontalradar gibt.
Nur noch Polen, Tschechen und Slowaken düsen durch die Gegend. Hab ja nix dagegen prinzipiell, es ist nur der Neid wenn die mit dem Götz im Kopf dahinrauschen. Zivilstreifen sind aus Kostengründen eben selten.

Angie
21.10.2014, 10:01
Es ist schon klar dass es Gesetze geben muss, sonst führt sich jeder auf wie Sau und macht was er will. Was unweigerlich Chaos verursacht!

Nur hab ich ( wenn überhaupt??) , die Parkgebühr nicht bezahlt und da finde ich eine Strafe von 141 Euro einfach zu viel.

Hätte ich einen Brief bekommen von sagen wir 50 Euro, hätte ich bezahlt aber so überlege ich es mir schon dreimal.
Das ist doch Wucher oder??

Jugocaptan
21.10.2014, 16:13
Erstens wäre doch die Frage , wie kommt der Anwalt auf € 141,-?
Zweitens woher hat er deine Adresse?
Und drittens ist das prinzipiell eine Zivilrechtssache (Besitzstörung). Ein Klagebegehren in dieser Richtung macht sicherlich mehr aus, wenn er Beweise hat kommst du auch nicht drum herum.
Ich würde mal nach den Beweisen fragen, könnte doch nicht schaden, verlangt wird heutzutage viel.

Ludwig
21.10.2014, 16:33
Und wenn man eine Kfz-Rechtschutzversichrung hat, würde ich mich da zuerst beraten lassen.

Lutz
21.10.2014, 19:55
Hätte ich einen Brief bekommen von sagen wir 50 Euro, hätte ich bezahlt aber so überlege ich es mir schon dreimal.
Das ist doch Wucher oder??

Naja, hast Du gelesen was auf dem Parkticket (Strafzettel) stand? Klar, war in kroatisch, aber mal ehrlich, wenn ein Kroate in Deutschland oder Österreich falsch parkt bekommt er das Ticket auch "auf deutsch" und hat das gleiche Problem. Fakt ist dass die KLEINE Strafe nicht fristgerecht bezahlt wurde und die jetzige Forderung durch GEBÜHREN bzw. zusätzliche Kosten zustande kommt. Das ist weder in Deutschland noch Österreich anders.

Seetiefe
22.10.2014, 12:09
Ich fürhte das der Strafzettel gezahlt werden muß, oder es kommen noch höhere Kosten auf. Schade das der Strafzettel nicht gleich vor Ort gezahlt wurde, weil auf den Parkplätzen mit Zeitparkuhr die "Strafe-Gebühr" nicht sehr teuer ist, es geht von 50-200 Kuna also ca. 7-30 EUR. Das Problem ist auch das die Person die die Strafzettel austeilt ein Foto vom Fahrzeug macht und somit auch Beweismaterial hat.

Vieleicht konnte ich weiterhelfen.

DonPapone
17.11.2014, 12:50
BIS DATO UNBEANTWORTET:

Sehr geehrter Herr Mag. Dr. Mirko Silvo Tischler,
verehrter Vertrauensanwalt,

Sie haben uns unter dem Betreff „Verwaltungsübertretung in Kroatien“ mehrere Zahlungsaufforderungen geschickt.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Übermittlung der Beweise (insbesondere Fotos des abgestellten Fahrzeuges sowie Nachweis darüber dass sich die genannten Parkflächen im Eigentum der Liburnija Parking d.o.o. befinden etc.) sowie um Bekanntgabe von Name und Adresse Ihrer Partnerschaftskanzlei in Österreich. Laut österreichischer Rechtsanwaltskammer sind sie zwar auf der Adresse 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 51 mit der Telefonnummer 0463/507350 registriert, Anrufe dort ergeben aber dass Sie KEINEN Kanzleisitz auf dieser Adresse haben bzw. dort auch nicht erreichbar sind.

Darüber hinaus ersuche ich um Aufklärung wie man auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz eine Verwaltungsübertragung gemäß Artikel 4, 12, 13, und 14 der VO begehen kann.

Eine Kopie dieses E-Mails ergeht an Liburnija Parking d.o.o., an die Rechtsanwaltskammer Wien sowie an Frau Mag. Kurtulan, Prozessbeobachterin des Verbandes Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE).

Ich ersuche um dringende Aufklärung der Gesamtcausa und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ludwig
18.11.2014, 20:51
Bin gespannt wie die reagieren, eventuell zuviel Arbeit für sie und antworten nicht.

Lutz
19.11.2014, 05:33
Die reagieren garnicht - aber irgendwann kommt der Parksünder wieder nach Kroatien....

Wenn Du nie wieder mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) in diese Stadt fährst, oder dich dann konsequent an die Parkregeln hältst und die Parkgebühren korrekt entrichtest wird auch nichts passieren.

Wenn Du aber dort nochmals mit diesem Kennzeichen erwischt wirst, dann wirds sehr unangenehm - Parkkralle oder abschleppen und dann kommt eine richtig saftige Rechnung mit allen Gebühren! Bevor Du dann nicht zahlst - kein Auto - ganz einfach.
http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858

robbygross
23.01.2015, 14:29
Ich habe letzte Woche am selben Tag 2 Briefe des feinen Herrn Mirko Silvo Tischler erhalten ! 2x 145,20 € wurden gefordert ! Er vertritt angeblich einen Verein der in Pula Parkräume überwacht ! 2 Verschiedene Delikte , einer fast ein Jahr alt ! Zu beiden Delikten war ich nicht in Kroatien, 2. Falschparken sollte am 11.11.2014 gewesen sein :) 1 . Falschparken , die Adresse bzw Strasse existiert nicht , daraufhin Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherun,.. dürfte sich um einen inzwischen amtsbekannten Betrüger handeln !! Die selbe Auskunft gibt es bei der Rechtsberatung von Arbö und Öamtc !! Einhellige Meinung , nur nichts einzahlen !!
Ist schon merkwürdig, Angebliches Falschparken in Kroatien, Rechtsanwalt in Slowenien , Kontonummer am Zahlschein Raiffeisenbank in irgendeinem Kärntner Kaff !

Lutz
23.01.2015, 14:41
Die Pula parking d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die Pula parking d.o.o entgegen zu nehmen. Die Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der Pula parking d.o.o., vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren erteilt.

Ich weiss natürlich nicht wer in Österreich von Parking d.o.o beauftragt wurde, aber dort könnte man nachfragen:

Pula Parking d.o.o.
Prilaz Kralja Salamona 4
HR-52100 Pula

Tel.: 052 / 210 470
Fax.: 052 / 210 501
E-mail: info@pulaparking.hr

Jasi
30.01.2015, 07:26
Hallo zusammen,

ich habe vor einer Woche auch einen Brief von dem Hr. RA Tischler bekommen... Eine Strafe aus dem Jahr 2012...
Leider war ich zu dieser Zeit wirklich in Pula und kann mich an den Strafzettel erinnern... Meine Freundin, die dort wohnt, meinte nur, dass ich den einfach nicht bezahlen soll und mich nicht weiter den Kopf zerbrechen soll... natürlich wäre es ich nachhinein besser gewesen, einfach die 20€ (glaube ich??) zu bezahlen...

Zurück zu unserem Herrn Tischler... Dank euren Beiträgen, habe ich mich natürlich gleich beim ÖAMTC gemeldet, der nette und hilfsbereite Herr von der Rechtsberatung meinte, dass er sich in ein paar Tagen noch einmal melden wird. Gestern kam das Email, dass er mit Hr. Tischler ausgemacht hat, dass ÖAMTC Mitglieder, statt den 150€ "nur" 80€ bezahlen müssen...
ich bin froh, dass es nicht mehr 150€ sind, dennoch sind mir 80€ viel zu schade, um einem Betrüger in den Rachen zu werfen... Aber was soll ich anderes machen? Wenn ich mich bei RA Tischler melde und um Beweise frage, wird es vielleicht nur noch schlimmer, und ich muss schlussendlich noch mehr zahlen....

ich weiß nicht was ich machen soll.... :confused:

Wolfram
30.01.2015, 08:24
... ich weiß nicht was ich machen soll.... :confused:
ZAHLEN - dann hast du endlich Ruhe! :) Und gelernt hast du auch :D

Lutz
30.01.2015, 08:37
Leider war ich zu dieser Zeit wirklich in Pula und kann mich an den Strafzettel erinnern...

ich bin froh, dass es nicht mehr 150€ sind, dennoch sind mir 80€ viel zu schade, um einem Betrüger in den Rachen zu werfen...

Aber was soll ich anderes machen? Wenn ich mich bei RA Tischler melde und um Beweise frage, wird es vielleicht nur noch schlimmer, und ich muss schlussendlich noch mehr zahlen....


Wieso bezeichnest Du einen angesehenen und international tätigen Rechtsanwalt grundlos als Betrüger, dazu wenn er freiwillig Entgegenkommen zeigt und auf einen Teil der ihm zustehenden Gebühren verzichtet,
siehe: http://www.eu-odvetnik.si/mirko_silvo_tischler.html?

Du schreibst doch selbst dass der Strafzettel korrekt war. Diese Kanzlei wurde von der Firma beauftragt welche wieder im Auftrag der Stadt Pula den Parkraum bewirtschaftet. Dass diese Forderungen gegen Ausländer jetzt geltend gemacht werden ist auch darauf zurück zu führen dass die Pulaner sich massiv beschwert hatten, denn die mussten bezahlen während die Ausländer ungeschoren davon kamen, das ging wochenlang durch die Presse und deine Freundin sollte dies ebenfalls wissen.

Beweise braucht der RA übrigens nicht vorlegen denn mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz hast du die AGB der Stadt Pula bzw. der Fa. Parking d.o.o akzeptiert, dort steht:Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).

Siehe dazu auch: www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858 (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858)

Jugocaptan
31.01.2015, 10:52
Ich verstehe diese ganze Polemik bezüglich begangener Parksünden überhaupt nicht. Steh ich irgendwo in D in einem Parkverbot und bezahl den Zettel nicht, werde ich genau so verfolgt und das zu Recht.
Alle haben wir uns gegen gewisse "Mauscheleien" im voreuropäischen Kroatien und Slowenien jahrelang geärgert, jetzt wo diese Staaten eine beginnende Rechtsstaatlichkeit versuchen, wird wieder dagegen opponiert.

Lutz
31.01.2015, 14:00
Ich denke dass die abwehrende Haltung daher rührt, dass plötzlich Forderungen von früheren Jahren aufgetischt werden und die meissten den Zusammenhang nicht mehr herstellen können oder wollen, so nach dem Motto: das ist doch verjährt. Wären dies nur aktuelle Strafzettel aus 2014 wäre die Akzeptanz und die Einsicht sicher grösser.

robbygross
31.01.2015, 18:44
Hallo zusammen,

ich habe vor einer Woche auch einen Brief von dem Hr. RA Tischler bekommen... Eine Strafe aus dem Jahr 2012...
Leider war ich zu dieser Zeit wirklich in Pula und kann mich an den Strafzettel erinnern... Meine Freundin, die dort wohnt, meinte nur, dass ich den einfach nicht bezahlen soll und mich nicht weiter den Kopf zerbrechen soll... natürlich wäre es ich nachhinein besser gewesen, einfach die 20€ (glaube ich??) zu bezahlen...

Zurück zu unserem Herrn Tischler... Dank euren Beiträgen, habe ich mich natürlich gleich beim ÖAMTC gemeldet, der nette und hilfsbereite Herr von der Rechtsberatung meinte, dass er sich in ein paar Tagen noch einmal melden wird. Gestern kam das Email, dass er mit Hr. Tischler ausgemacht hat, dass ÖAMTC Mitglieder, statt den 150€ "nur" 80€ bezahlen müssen...
ich bin froh, dass es nicht mehr 150€ sind, dennoch sind mir 80€ viel zu schade, um einem Betrüger in den Rachen zu werfen... Aber was soll ich anderes machen? Wenn ich mich bei RA Tischler melde und um Beweise frage, wird es vielleicht nur noch schlimmer, und ich muss schlussendlich noch mehr zahlen....

ich weiß nicht was ich machen soll.... :confused:



ich habe noch niemals gehört, dass strafzahlungen durch mitgliedschaft eines autofahrerclubs billiger oder sogar fast halbiert würden !!! schon merkwürdig !
ich würde vorerst bei einer rechtsberatung verjährungsfristen abklären, und beweise für falschparken anfordern !

Lutz
31.01.2015, 19:39
Lieber Robby,

bevor Du hier solche fragwürdigen Tipps gibst solltest du dich in das Thema einlesen, die entsprechenden Links zu Artikeln, unter anderem zu den AGB der Fa. Parking d.o.o., die ja beim Abstellen des Fahrzeugs akzepziert wurden, sowie die Angaben zur Verjährung nach dem hier gültigen kroatischen Recht wirst Du dann finden!

Konni
01.02.2015, 15:58
Jetzt muss ich doch auch mal etwas dazu schreiben, denn dieses ganze Thema fängt an zu nerven!

Muss Jugocaptan hier zitieren und ihm recht geben!

Ich verstehe diese ganze Polemik bezüglich begangener Parksünden überhaupt nicht. Steh ich irgendwo in D in einem Parkverbot und bezahl den Zettel nicht, werde ich genau so verfolgt und das zu Recht.

Genauso ist es doch - und das nicht nur in D sondern auch in vielen anderen europ. Ländern. Bezahlt euer Knöllchen und Ruhe ist!


Alle haben wir uns gegen gewisse "Mauscheleien" im voreuropäischen Kroatien und Slowenien jahrelang geärgert, jetzt wo diese Staaten eine beginnende Rechtsstaatlichkeit versuchen, wird wieder dagegen opponiert.

Und auch hier muss ich sagen - JAWOHL genau so ist es!

Ursula
12.02.2015, 07:52
Lieber Robby,

bevor Du hier solche fragwürdigen Tipps gibst solltest du dich in das Thema einlesen, die entsprechenden Links zu Artikeln, unter anderem zu den AGB der Fa. Parking d.o.o., die ja beim Abstellen des Fahrzeugs akzepziert wurden, sowie die Angaben zur Verjährung nach dem hier gültigen kroatischen Recht wirst Du dann finden!

Einer unserer Freunde aus Graz sollte jetzt an einen slowenischen Anwalt überweisen, da er angeblich in Pula falsch geparkt hätte. Kann unser Freund die Strafe der Stadt Pula ohne Kosten des slowenischen Anwaltes direkt in Pula bezahlen ?

Ursula
12.02.2015, 08:02
Wieso bezeichnest Du einen angesehenen und international tätigen Rechtsanwalt grundlos als Betrüger, dazu wenn er freiwillig Entgegenkommen zeigt und auf einen Teil der ihm zustehenden Gebühren verzichtet,
siehe: http://www.eu-odvetnik.si/mirko_silvo_tischler.html?

Du schreibst doch selbst dass der Strafzettel korrekt war. Diese Kanzlei wurde von der Firma beauftragt welche wieder im Auftrag der Stadt Pula den Parkraum bewirtschaftet. Dass diese Forderungen gegen Ausländer jetzt geltend gemacht werden ist auch darauf zurück zu führen dass die Pulaner sich massiv beschwert hatten, denn die mussten bezahlen während die Ausländer ungeschoren davon kamen, das ging wochenlang durch die Presse und deine Freundin sollte dies ebenfalls wissen.

Beweise braucht der RA übrigens nicht vorlegen denn mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz hast du die AGB der Stadt Pula bzw. der Fa. Parking d.o.o akzeptiert, dort steht:Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).

Siehe dazu auch: www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858 (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858)


So rechtsstaatlich scheint die Stadt Pula nicht zu sein, denn unser Auto mit österreichischem Kennzeichen parkte zwischen Autos mit kroatischen Kennzeichen, abgeschleppt wurde aber nur unseres.

Lutz
12.02.2015, 09:00
Einer unserer Freunde aus Graz sollte jetzt an einen slowenischen Anwalt überweisen, da er angeblich in Pula falsch geparkt hätte. Kann unser Freund die Strafe der Stadt Pula ohne Kosten des slowenischen Anwaltes direkt in Pula bezahlen ?

Ja, und zwar am besten vor Ort. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. findest du hier: (Google Maps (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parking+d.o.o)) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.

Lutz
12.02.2015, 09:02
So rechtsstaatlich scheint die Stadt Pula nicht zu sein, denn unser Auto mit österreichischem Kennzeichen parkte zwischen Autos mit kroatischen Kennzeichen, abgeschleppt wurde aber nur unseres.

Tja, da sind die Kroaten im Vorteil, das kenne ich auch ;-)

Ursula
14.02.2015, 19:08
Ja, und zwar am besten vor Ort. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. findest du hier: (Google Maps (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parking+d.o.o)) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.
Lieber Lutz !
Danke für dir rasche Antwort und die kostengünstige Lösung.
:):db:Alles Liebe und Gute zum Valentinstag.

Opatija Fan
05.03.2015, 15:12
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und habe zufällig alles diese Berichte gefunden. Ich kann nur eines dazu schreiben. Ich lebe bzw. verbringe meine Pension in Opatija und mein Auto hat nach wie vor eine Öst. Nummer. Liburnija Parking d.o.o hat vor einigen Jahren unter sehr merkwürdigen Bedingungen bei einer Ausschreibung der Stadt Opatija den Zuschlag erhalten und darf bis 2018 den Parkraum in Opatija bewirtschaften. Ich verfolge diese ganze Sache von Anfang an und es passieren immer wieder merkwürdige Sachen - abgesehen davon dass die Stadtverwaltung den Vertrag am liebsten auflösen möchte, der neue Bürgermeister! Es gibt immer wieder kuriose Berichte in den Lokalen Zeitungen und jeder Einheimischer mit ein wenig Verstand weiß was hier abgeht und wartet auf 2018! Nun habe ich und auch einige meiner Bekannten den ein-oder anderen Brief von dem Vertrauensanwalt bekommen. Nach einem Gespräch mit der Öst. Botschaft in Ljubljana wo ich die Auskunft bekommen habe dass man den Herrn Dr. schon des Öfteren gebeten hat diese Schreiben zu unterlassen oder zumindest den Vertrauensanwalt wegzulassen! Komisch, des Weiteren wie schon geschrieben steht - woher hat er die Adressen der Autobesitzer, lt. Polizei in Wien bekommt man die nicht so einfach und seine Kanzlei in Kärnten ist ebenfalls nicht registriert, Man sollte ich auch fragen warum eine Kroatische Firma einen Anwalt aus Slowenien nimmt und Parksünder in Ö aufsucht. In Opatija gäbe es genug Anwälte die Deutsch sprechen und Arbeit suche - naja vielleicht weil da was nicht stimmt? Dann bekommt man als ersten Brief schon die letzte Mahnung dann trotzdem noch eine und nach längerem bietet der Anwalt sogar Prozente, statt Anfang noch 150,00 € jetzt nur noch 100,00 € - na dann warte ich noch dann wird's ja irgendwann Gratis sein! Das ganze ist lächerlich und vertreibt die letzte Touristen die Opatija noch hat. Ich habe auch vor das ganze in nächster Zeit mit dem Bürgermeister von Opatija zu besprechen und auch die hiesigen Medien zu kontaktieren, in der Pension habe ich ja Zeit...

Lutz
05.03.2015, 17:46
Nun, das sehe ich anders und abwarten und nicht reagieren ist ein sehr schlechter Rat!

Lutz
16.03.2015, 06:19
In den letzten Tagen mehren sich gehäuft Meldungen darauf, dass Mahnverfahren aufgrund offener Forderungen wegen Parkverstössen in Pula/Kroatien durch deutsche Fahrer jetzt in Deutschland tatsächlich vollstreckt werden, oder dies zumindest beantragt wird. Man beruft sich darauf, dass innerhalb der Einspruchsfrist keine Reaktion erfolgte und diese Bescheide damit rechtskräftig wurden.

Die folgende Aussage kann daher nicht mehr aufrecht gehalten werden:Wenn Du nie wieder mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) in diese Stadt fährst, oder dich dann konsequent an die Parkregeln hältst und die Parkgebühren korrekt entrichtest wird auch nichts passieren.
Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parking+d.o.o)) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:Wir können es nicht dulden dass in diesem Forum angesehene und international tätige Anwaltskanzleien die im Auftrag eines kommunalen Eigenbetriebes wie der Parking.d.o.o (Stadt Pula) tätig sind, als Abzocker, Abmahnanwalt, Winkeladvokaten uvm. bezeichnet werden. Unsachliche Beiträge und deren Verfasser werden daher von den Admins sofort gelöscht. Ich bitte dafür um Verständnis.



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Lutz
16.03.2015, 08:03
Wer die Meinung vertritt er könne sich um die Zahlung eines kroatischen "Parktickets" drücken dem sei der folgende Artikel als Lektüre empfohlen:


Europäisches Mahnverfahren
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Seit Dezember 2008 kann diese Art der Forderungsdurchsetzung auch im Wege des sogenannten Europäischen Mahnverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in Gang gesetzt werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen und gilt auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen aus beziehungsweise nach Kroatien.

Die Gründe für die Geltendmachung von Forderungen können sich etwa aus fehlender Zahlung (des Empfängers) aber auch aus ausgebliebener oder mangelhaft erbrachter Leistung (des Dienstleisters) ergeben.

Die Gerichtszuständigkeit für das Europäische Mahnverfahren bestimmt sich nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO) und ab dem 10.1.2015 nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland) geführt.

Wird ein solcher Europäischer Zahlungsbefehl erlassen und der Antragsgegners legt keinen Einspruch dagegen ein, erklärt ihn das ausstellende Gericht (also das Gericht in dem Land, in dem der Antrag gestellt wurde) für vollstreckbar. Ein Verfahren zur Vollstreckbarerklärung in anderen EU-Mitgliedstaaten findet nicht mehr statt.

Sowohl Antrag, Europäischer Zahlungsbefehl als auch Vollstreckbarerklärung müssen durch Formblätter erfolgen. Eine Einführung in das Europäische Mahnverfahren enthält ein Beitrag des EU-Portals mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1421672646411&uri=URISERV:l16023) in deutscher Sprache.



Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und kroatischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleisten bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zu Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.

Das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02007R0861-20130701&qid=1425398410212&from=DE) zum 1.1.2009 eingerichtete Verfahren ist durch standardisierte Formblätter einfacher und schneller. Es wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet u.a. diese drei entscheidenden Vorteile:


Im EU-Ausland kann ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden;
Die Anerkennung des Urteils in anderen Mitgliedstaaten kann nicht angefochten werden;
Es kann grundsätzlich keine Sicherheitsleistung verlangt werden (ungeachtet möglicher Rechtsmittel).

Zuständige Gerichte für die Durchführung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Kroatien sowie die erforderlichen Formblätter bietet der sogenannte Europäischen Gerichtsatlas (http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm?countrySession=16&) für Zivilsachen in seiner Rubrik Kroatien – Zusammenarbeit in Zivilsachen (https://e-justice.europa.eu/content_croatia__cooperation_in_civil_matters-276-de.do).
Weiterführende länderübergreifende Informationen zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind auf dem EU-Portal mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1421672646411&uri=URISERV:l16028) zu finden.

Ebenfalls auf nationaler Gesetzesebene kennt Kroatien ein Verfahren in Bagatellsachen. Das in den Artikeln 457 – 468 des kroatischen Zivilprozessgesetzes (Zakon o parničnom postupku (http://www.zakon.hr/z/134/)) geregelte Verfahren über geringwertige Streitwerte kann dann zur Anwendung kommen, wenn der Streitwert nicht mehr als 10.000 Kuna (ca. 1.300 Euro) beträgt. Ebenfalls hier ist Sinn und Zweck des Verfahrens die Herbeiführung einer schnellen Streitentscheidung.



Mahnverfahren nach kroatischem Recht
Alternativ zum Europäischen Mahnverfahren gibt es die Möglichkeit der Durchsetzung einer bestimmten Forderung im Wege eines Mahnverfahrens nach den einschlägigen nationalen Vorschriften, vorliegend somit nach kroatischem Recht.

Das kroatische Mahnverfahren ist in den Artikeln 445a – 456 des kroatischen Zivilprozessgesetzes (Zakon o parničnom postupku (http://www.zakon.hr/z/134/)) geregelt.
Im kroatischen Recht ist grundsätzlich zwischen zwei Arten von Mahnverfahren zu unterscheiden, die zum Erlass eines Zahlungsbefehls (platni nalog) führen können:


Mahnverfahren, für deren wirksame Durchführung keine Unterlagen im Sinne von Beweismitteln beigefügt werden müssen;
Mahnverfahren, für deren wirksame Durchführung Unterlagen im Sinne von Beweismitteln beigefügt werden müssen.

Die Durchführung eines Mahnverfahrens ohne die Beifügung von Unterlagen, welche den geltend gemachten Anspruch beweisen ist möglich, wenn dieser nicht höher als 5.000 Kuna (ca. 650 Euro) in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten und nicht höher als 20.000 Kuna (ca. 2600 Euro) in handelsrechtlichen Angelegenheiten ist. Der Antrag auf Erlass des gerichtlichen Zahlungsbefehls, der auch in Form einer Klage eingereicht werden kann, setzt eine Begründung des Anspruchs wie auch Ausführungen zum rechtlichen Interesse am Erlass voraus. Eine Antragstellung bei diesen Streitwerten ist nur gegen den Hauptschuldner möglich. Das zuständige Gericht wird auf Grundlage des eingereichten Antrags prüfen, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie erfüllt und bestehen auch zunächst keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs, wird an den Hauptschuldner ein Zahlungsbefehl ergehen.

Die Durchführung eines Mahnverfahrens unter Beifügung von Unterlagen, die den geltend gemachten Anspruch beweisen ist dann erforderlich, wenn der Streitwert höher als 5.000 Kuna in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten und höher als 20.000 Kuna in handelsrechtlichen Angelegenheiten ist. Zu den Unterlagen, die beweistauglich sind, zählen grundsätzlich schriftliche Dokumente, welche den Zahlungsanspruch bestätigen, beispielsweise: Quittungen, Schuldscheine oder sogar auf den Fall bezogene Zahlungsabsagen der Gegenseite.

Gegen den erlassenen Zahlungsbefehl kann der betroffene Schuldner Einspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt gemäß Artikel 448 des kroatischen Zivilprozessgesetzes acht Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Wurde dem Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls ein Scheck oder Wechsel als Beweismittel für den Anspruch beigefügt, beträgt die Einspruchsfrist sogar nur drei Tage. Wird gegen den Zahlungsbefehl Einspruch erhoben, kommt es zu einer Hauptverhandlung, im Rahmen welcher über den Anspruch entschieden wird.



Dazu der ADAC (Zitat):
Reisende sollten nicht vergessen, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch Auswirkungen in Deutschland haben können. Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt. Dafür muss das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen.



Weitere Infos zum Thema:
Rechtsanwaltsforderungen für kroatische Parkgebühren unter Betrugsverdacht (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858)


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orei
27.03.2015, 13:20
Seit kurzem verschickt Pula Parking für nicht bezahlte Parktickets einen Vollstreckungsbeschluss vom Landgericht Pula. Hier werden Parktickets von 7,50€ inkl. Gebühren auf 350€ hochgeschraubt. Also aufgepasst beim Parken in Pula hier werden Touristen und nur die Touristen bei Parksünden rigoros abgezockt.
ich war 10 Min. über die Zeit……

Lutz
27.03.2015, 13:46
Mit abzocken hat dies NICHTS zu tun, denn Du hast ZWEI Fehler gemacht:

1. Parkzeit überschritten (ohne dafür zu zahlen)
2. das Knöllchen welches dann an deinem Fahrzeug hing NICHT bezahlt

Bis dahin wäre beides BILLIG gewesen! Warum beschwerst Du dich jetzt??? In Deutschland und allen anderen EU-Ländern würdest Du dafür auch zur Kasse gebeten!
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Bierbaron
31.03.2015, 10:19
Habe auch Post von Herrn Dr. Tischler bekommen, zwei Forderungen aus Parkplatzverstößen in Opatija von 2012 (!). Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ÖAMTC entsprich die Vorgehensweise des Dr. Tischler tatsächlich dem kroatischen Recht. Natürlich ist die Forderung (€ 145 pro Fall) überhöht, nach Rücksprache mit der slowenischen Anwaltskammer ist eine Gesamtforderung von ca. € 70 gerechtfertigt. Herr Tischler hat anscheinend angeboten, für ÖAMTC-Mitglieder die Forderung auf € 80 zu reduzieren.

Was soll's, ich habe mich auf diesen - verzeiht den Ausdruck - "Kuhhandel" eingelassen und die Forderungen beglichen. Ich hoffe dass damit jetzt Ruhe ist.
Verwunderlich ist aber dennoch, dass die Forderungen von Herrn Tischler nicht einmal eingeschrieben verschickt worden sind. Die Briefe wären beinahe als Werbepost im Papierkorb gelandet...

Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.

Ritschi
31.03.2015, 19:38
:confused:


, zwei Forderungen aus Parkplatzverstößen in Opatija von 2012 (!).

Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.


Was kann Opatja dafür........????

Mein Auto wurde in Pula auch schon abgeschleppt, mit riesen Ärger für mich und endlosen Stunden bis zur Wiederaushändigung............und ich find Pula immer noch super...!!!


Gruß Ritschi

Kimba
01.04.2015, 07:10
Das mag schon sein dass die höhe der Forderungen nicht gerecht sind aber Tatsache ist ist doch wahrscheinlich dass man irgendwann im Parkverbot stand oder die gezahlte zeit überschritten hat.
Somit ist man selber Schuld.

LG Gisela

Konni
02.04.2015, 12:31
....... Wie auch immer, Opatija sieht mich so bald nicht wieder. Gibt auch andere schöne Plätze in Kroatien.

Aber auch bei den anderen schönen Plätzen wirst du zur Kasse gebeten, wenn deine Parkzeit abgelaufen ist oder du illegal parkst. Somit darfst du nirgendwo hin :eek: ;)

Bierbaron
05.04.2015, 11:18
Natürlich wird man auch woanders zur Kasse gebeten. Was mich stört ist der unprofessionelle Umgang mit den Strafen. Fast 3 Jahre später eine Forderung über einen Anwalt zu verschicken (und das nicht mal eingeschrieben) ist schlicht und einfach unprofessionell und wirft ein schlechtes Licht - da fährt die Eisenbahn drüber.
Scheinbar hat da die "Liburnija Parking d.o.o" kein gutes Händchen dafür (siehe Posting weiter oben vom 5. März, scheinbar ist auch die Stadtverwaltung nicht glücklich mit dieser Parkraumbewirtschaftung).

Die Tatsache des Parkverstosses an sich stelle ich ja nicht in Frage, sonst hätte ich auch nicht bezahlt.

Ritschi
08.04.2015, 16:44
<cite>Also Abmahnanwalt find ich jetzt gar nicht mal schlimm oder gar beleidigend, auch nicht herabwürdigend. Letzten Endes haben sich in Deutschland hierrauf ganze Kanzleien eingeschossen und drangsalieren damit die Bürger. Ein </cite>
<cite><cite>Facility-Service-Manager wird ja auch nicht gleich beleidigt sein wenn man ihn beim deutschen Namen nennt: "Hausmeister" - Manager...:D</cite>

Wie dem auch sei....der Herr Anwalt hat sachlich geantwortet und wer´s schon lang vermutet hat, man kommt nicht aus....! Wer sonst ausser den Anwälten und den Organen wird im "Paragrafen-Dschungel" immer wieder den passenden Absatz finden der dann greift oder die nötige Interpretation parat haben um doch noch ein kleines "Kostennötchen" bei Gericht durchzudrücken.

Also Tip an alle.....korrekt parken, dann klappts auch mit der Politesse..:D

Die aufopferungsvolle Arbeit der Rechtsvertreter im Dienste unseres Urlaubslandes hat für mich das Geschmäckle das hier alle alten Verstöße jetzt riguros eingefordert werden damit auch die Anwälte wieder besser versorgt sind als vorher. Irgendeiner wird halt gemerkt haben, hoppla...da schläft sooooooo viiiieeel Potential, das müßte man doch mit ein paar netten Gesprächen bei den richtigen Leuten aktivieren können. Kostet den Staat ja nix, wir sind fix, der "Piefke" wird zahlen, wenn nicht jetzt, dann in Jahren. Geduld hat einen Namen.....Gesetzbuch.

Ich hoffe, meine zukünftigen Tickets sind jetzt nicht gleich doppelt so teuer wie vor dem Posting.....:D


Gruß Ritschi

</cite>

orei
14.04.2015, 14:15
der ADAC hat hierzu noch was ins Netz gestellt

7112

edit by Admin
Die Stadt Pula und der Tourismusverband halten das auch für einen normalen Vorgang. Jeder vergisst mal was, eine normale Mahnung hätte es getan.

Lutz
14.04.2015, 15:03
:db: für den ADAC-Artikel, scheint sehr fundiert zu sein.

Karl
11.05.2015, 14:12
In Österreich versucht ein slowenischer Anwalt für die Stadt Pula die Strafen einzutreiben. Rund € 150,-, davon der Großteil für den Anwalt.
Warum beschäftigt die Stadt Pula keinen Anwalt aus Pula?
Außerdem kann nur ein Österreichischer Anwalt in Österreich aktiv werden, also wird hier am Gesetz vorbei kräftig abkassiert.
Nach Intervention durch den ÖAMTC wurden die Strafen meiner Freunde alle halbiert.

wolfgangwiel
19.05.2015, 18:05
Auf keinen Fall zahlen!! Auch nicht die Hälfte!!
Ist nicht vorgesehen und es gibt kein Abkommen zwischen Kroatien und Österreich!!

Lutz
19.05.2015, 19:00
Nicht zu zahlen kann im Endeffekt ganz schön teuer werden und JA - es gibt ein Abkommen zwischen Österreich und Kroatien - nämlich EU-RECHT!

Wolfram
20.05.2015, 06:08
Auf keinen Fall zahlen!! Auch nicht die Hälfte!!
Ist nicht vorgesehen und es gibt kein Abkommen zwischen Kroatien und Österreich!!
Ich halte derartige unkompetente Aussagen für unverantwortlich!

wolfgangwiel
20.05.2015, 08:34
Na gut! Dann zahlt halt brav! Ich werde auch in Zukunft nichts bezahlen!! (und darf trotzdem nach Kroatien einreisen!!;-)

Lutz
20.05.2015, 08:39
Klar darfst Du einreisen - und wenn du Pech hast in Kürze ein mehrfaches bezahlen :muell:

wolfgangwiel
20.05.2015, 11:21
An Angie!
Bitte ruf bei der Rechtsanwaltskammer an und erkundige dich ob es diesen Anwalt überhaupt gibt! Keine Botschaft hat einen sogenannten Vertrauensanwalt!!
Auch wenn andere "Winkeladvokaten" im Forum meinen, man muss die Strafe bezahlen, ist dies ganz sicher nicht der Fall!!! Ich würde keinen Euro einzahlen und damit basta!
Auch nicht nach dem im Forum gerne zitierten EU-Recht!!!

wolfgangwiel
20.05.2015, 11:39
Die Forderung ist legitim jedoch nicht vollstreckbar! Auch nicht nach EU-Recht!
Ich würd nicht bezahlen! Aber jeder soll entscheiden wie er will!
lg Wolfgang

Lutz
20.05.2015, 13:24
Aus der Bibel:

Insgesamt siebenmal warnt Jesus mit diesen Worten vor den Qualen der Hölle: „Aber ich sage euch: Viele werden kommen von Osten und von Westen (auch aus Wien) und mit Abraham und Isaak und Jakob im Himmelreich zu Tisch sitzen; aber die Kinder des Reichs werden hinausgestoßen in die Finsternis; da wird sein Heulen und Zähneklappern.“ (Matthäus 8,11-12)

7461
Detail aus Michelangelos Darstellung des Jüngsten Gerichts,
Sixtinische Kapelle

wolfgangwiel
20.05.2015, 16:18
Hallo Lutz! Kannst du mir was von dem Zeugs geben dass ihr in Deutschland gerade raucht???
Also ich denke ernsthaft nach, mich von diesem seltsamen Forum zu verabschieden....... (bei solchen Administratoren)

Lutz
20.05.2015, 16:34
Aber bitteschön:

<iframe width="420" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/T56kJ3PiEM8?rel=0" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>

....und tschüsssss

Wolfram
21.05.2015, 13:24
... ich denke ernsthaft nach, mich von diesem seltsamen Forum zu verabschieden ... (bei solchen Administratoren)
Ich fand auch, dass er uns nicht verdient hat :D

Paradiso
01.06.2015, 09:05
und erinnert mich an die auf Abzocke spezialisierten deutschen Anwälte, die Geld eintreiben, wenn man auch zufällig bestimmte kostenpflichtige Websites angeklickt hat.
Klar sollte man Strafen sofort zahlen, aber hier kommt mir manches spanisch vor.
Euer Ansprechpartner kann nur in Pula sitzen, weder in Slowenien noch in Kärnten (wo er nicht einmal zugelassen ist).
Die geschilderten Erfahrungen in Opatja sind symptomatisch.
Grundsätzlich muß in jeder Strafverfügung genau stehen, wo und wann ihr die Verwaltungsübertretung begangen habt - angeblich waren manche zu dieser Zeit gar nicht dort.
Und vertritt er wirklich die Park-Firma? Was wenn die Stadt Pula die nicht so leicht einbringlichen Strafzettel nach 2 Jahren weggeworfen hat und da macht sich ein Betrüger darüber her? Anwälte sind nicht grundsätzlich sakrosankt.
Aber wer natürlich genau weiß, daß er schuld hat, soll zahlen. Ob er es genau an diesen Anwalt macht, halte ich zumindest für hinterfragenswert.
Bin ich froh, daß ich immer nur mit dem Bus nach Brioni fahre.

Lutz
20.08.2015, 11:52
Aktuell vom ADAC:

Unsere Clubjuristen berichten derzeit von Tausenden Mitgliedern, die wegen Parkverstößen in Kroatien mit saftigen Forderungseintreibungen konfrontiert werden.

Hauptakteur der Forderungseintreibungen ist eine deutsche Kanzlei aus Berlin, die im Auftrag der Handelsgesellschaft "Pula Parking" handelt, deren Sitz im kroatischen Ferienort Pula ist. Grund sind Parkverstöße von deutschen Kroatien-Urlaubern, die entweder ihr Parkticket nicht bezahlt oder die zulässige Parkdauer überschritten haben.

Im Regelfall wird bereits in Kroatien eine Zahlungsaufforderung an die Scheibenwischer geheftet. Wird die Sanktion nicht bezahlt, erfolgt seitens der kroatischen Betreibergesellschaft die Beauftragung einer deutschen Anwaltskanzlei, zum Beispiel in Berlin oder Gelsenkirchen.

Der deutsche Anwalt ermittelt die Fahrzeughalter und fordert sie zur Zahlung auf. In manchen Fällen scheint es allerdings auch zu einer sofortigen Einschaltung der deutschen Anwälte zu kommen, ohne dass der Fahrer vor Ort einen Strafzettel bekommt.

Notarieller Vollstreckungsbescheid
Dass die Rechnungen nach kroatischem Recht ausgestellt und nach Deutschland an die betroffenen Halter geschickt werden, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Doch die Höhe der Rechnung ist nach Ansicht der Clubjuristen unangemessen: Neben den ausstehenden Parkgebühren in Höhe von 10 bis 40 Euro verlangt der Anwalt Rechtsverfolgungskosten von bis zu 150 Euro.

Wenn die Fahrzeughalter nicht zahlen, werden die Forderungen wieder an die Handelsgesellschaft "Pula Parking" zurückgegeben. Dann meldet sich ein kroatischer Notar aus Pula mit einem notariellen Vollstreckungsbeschluss und der Forderung, die offenen Beträge zu begleichen.

Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht.

Einspruch einlegen
Selbst in Fällen, in denen die Betroffenen die anfängliche Forderung an den Anwalt zahlten, wurde das Verfahren an den Notar in Kroatien zurückgegeben. Wir empfehlen, gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch einzulegen. Sollten Sie auf den Beschluss nicht reagieren, kann unter Umständen die Vollstreckung in die Wege geleitet werden.

Bislang gibt es zu dieser Problematik keine bekannten Entscheidungen deutscher Gerichte, die als Präzedenzfall bezüglich der Zulässigkeit der Vollstreckung hierzulande dienen könnten. Entscheidungen kroatischer Gerichte über Einsprüche gegen solche Vollstreckungsbeschlüsse stehen ebenfalls aus.


Unabhängig von der Rechtslage empfehlen wir von Istrien-Live daher DRINGEND Parkknöllchen nicht zu ignorieren sondern umgehend vor Ort zu bezahlen. Am einfachsten geht dies bar direkt an der Kasse von Pula Parking: Parking d.o.o Pula (http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=9065&highlight=parkkralle)

Seit dem Beitritt Kroatiens zur EU können Überweisungen von Deutschland aus auch kostengünstig über jede Bank erfolgen.