Lutz
07.02.2015, 06:34
Manager in der Rüstungsindustrie müssen sich in diesen Tagen die Augen reiben, wenn sie die Debatte über die neue Arbeitsstättenverordnung verfolgen: Um den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern zu verbessern, soll das bisherige Regelwerk nach den Wünschen von Arbeitsministerin Andrea Nahles gründlich überarbeitet werden. Setzt sich die SPD-Politikerin damit durch, sind Arbeitgeber künftig mit einem neuen Wust an Bürokratie konfrontiert. Denn ihre Pläne gipfeln in Vorgaben wie, dass Archive und Abstellräume mindestens 17 Grad Celsius warm sein sollten oder Teeküchen immer ein Fenster haben müssen.
Für deutsche Militärs sind solche kuriosen Eingriffe in den Arbeitsalltag nichts Neues. Denn eine Fülle an gesetzlichen Vorschriften sowie penibel ausformulierte Bestimmungen für den praktischen Gebrauch sind auch dann zu beachten, wenn die Arbeitsstätte ein Kampfpanzer ist. Auch für diese Fahrzeuge, die vorwiegend für den Einsatz in ausländischen Krisenregionen bestimmt sind, gelten zum Beispiel die aktuellen Auflagen des deutschen TÜV sowie die heimische Arbeitsstättenverordnung.
Für Heiterkeit in Industriekreisen sorgt beispielsweise der Umstand, dass im Innenraum des Schützenpanzers Puma nach Maßgabe der Arbeitsstättenverordnung so gute Klimabedingungen herrschen müssen, dass selbst für hochschwangere Soldatinnen die Beförderung bei einem Gefechtseinsatz noch möglich ist.
Den dafür erforderlichen Grenzwert für die Schussgasbelastung im Fahrgastraum des Puma hatten die peniblen Prüfer der Beschaffungsbehörde in Koblenz jedenfalls entsprechend verschärft. Eine drohende „Fruchtwasserschädigung bei der weiblichen Puma-Besatzung“ ist seitdem zwar strikt ausgeschlossen. Doch solche Vorgaben erhöhten die Entwicklungskosten um einen Millionenbetrag und verzögerten die Auslieferung.
Wie solche Vorgaben und Sonderwünsche der Bundeswehr die Kosten für ein Rüstungsvorhaben in die Höhe treiben, lässt sich am Beispiel des Puma eindrucksvoll belegen. Das 2004 gemeinsam von den Rüstungsherstellern Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall entwickelte Projekt sollte eigentlich im vergangenen Jahr an die Bundeswehr ausgeliefert werden und dort das seit 1971 genutzte Vorgängermodell Marder ersetzen.
Doch die ehrgeizigen Ziele von Militär und Industrie sind heute Makulatur. Statt der ursprünglich geplanten Stückzahl von 1000 Puma-Panzern, die bis 2020 an das deutsche Heer ausgeliefert werden sollten, ist heute nur noch von 350 die Rede. Den Schwenk rechtfertigte die Bundeswehr damals mit dem von der Regierung beschlossenen Truppenabbau sowie der veränderten sicherheitspolitischen Lage.
Bereits zu Projektbeginn galt der Puma mit einem Stückpreis von 7 Millionen Euro als der teuerste Schützenpanzer im Westen. Gegenwärtig dürfte der Systempreis, der Kosten für Bewaffnung und Zusatzausrüstung einschließt, rund 10 Millionen Euro erreichen. Das Fazit in dem Mängelbericht für die Bundeswehr, den Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unlängst in Auftrag gab, fällt entsprechend nüchtern aus. „Die Absicht des Auftraggebers, Zeit und Kosten gering zu halten und gleichermaßen ein Maximum an technischer Innovation zu erreichen, ist als zentrale Ursache für die enormen Lieferverzögerungen zu betrachten“, heißt es dort.
Für deutsche Militärs sind solche kuriosen Eingriffe in den Arbeitsalltag nichts Neues. Denn eine Fülle an gesetzlichen Vorschriften sowie penibel ausformulierte Bestimmungen für den praktischen Gebrauch sind auch dann zu beachten, wenn die Arbeitsstätte ein Kampfpanzer ist. Auch für diese Fahrzeuge, die vorwiegend für den Einsatz in ausländischen Krisenregionen bestimmt sind, gelten zum Beispiel die aktuellen Auflagen des deutschen TÜV sowie die heimische Arbeitsstättenverordnung.
Für Heiterkeit in Industriekreisen sorgt beispielsweise der Umstand, dass im Innenraum des Schützenpanzers Puma nach Maßgabe der Arbeitsstättenverordnung so gute Klimabedingungen herrschen müssen, dass selbst für hochschwangere Soldatinnen die Beförderung bei einem Gefechtseinsatz noch möglich ist.
Den dafür erforderlichen Grenzwert für die Schussgasbelastung im Fahrgastraum des Puma hatten die peniblen Prüfer der Beschaffungsbehörde in Koblenz jedenfalls entsprechend verschärft. Eine drohende „Fruchtwasserschädigung bei der weiblichen Puma-Besatzung“ ist seitdem zwar strikt ausgeschlossen. Doch solche Vorgaben erhöhten die Entwicklungskosten um einen Millionenbetrag und verzögerten die Auslieferung.
Wie solche Vorgaben und Sonderwünsche der Bundeswehr die Kosten für ein Rüstungsvorhaben in die Höhe treiben, lässt sich am Beispiel des Puma eindrucksvoll belegen. Das 2004 gemeinsam von den Rüstungsherstellern Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall entwickelte Projekt sollte eigentlich im vergangenen Jahr an die Bundeswehr ausgeliefert werden und dort das seit 1971 genutzte Vorgängermodell Marder ersetzen.
Doch die ehrgeizigen Ziele von Militär und Industrie sind heute Makulatur. Statt der ursprünglich geplanten Stückzahl von 1000 Puma-Panzern, die bis 2020 an das deutsche Heer ausgeliefert werden sollten, ist heute nur noch von 350 die Rede. Den Schwenk rechtfertigte die Bundeswehr damals mit dem von der Regierung beschlossenen Truppenabbau sowie der veränderten sicherheitspolitischen Lage.
Bereits zu Projektbeginn galt der Puma mit einem Stückpreis von 7 Millionen Euro als der teuerste Schützenpanzer im Westen. Gegenwärtig dürfte der Systempreis, der Kosten für Bewaffnung und Zusatzausrüstung einschließt, rund 10 Millionen Euro erreichen. Das Fazit in dem Mängelbericht für die Bundeswehr, den Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unlängst in Auftrag gab, fällt entsprechend nüchtern aus. „Die Absicht des Auftraggebers, Zeit und Kosten gering zu halten und gleichermaßen ein Maximum an technischer Innovation zu erreichen, ist als zentrale Ursache für die enormen Lieferverzögerungen zu betrachten“, heißt es dort.