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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lustige Beamten-Vorschriften


Konni
24.11.2017, 12:31
Lustige Beamten-Vorschriften

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) — Alles klar.

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) — Auch klar.

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium) — Hier wird’s schon schwieriger ....

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) — Schade eigentlich .... hohoho ....)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung) — So, so

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) — Kreisch!!!

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinen-Gesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch) — Das erscheint mir logisch....

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von ? 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) — Wer macht denn auch sowas?

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch) — Ach komm?!

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden." (Formular Postgirodienst) - nun denn ....

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit)
Da wundert einen nichts mehr ...


(Vielleicht habe ich diese Vorschriften schon einmal hier gepostet, habs aber nicht gefunden. Ich glaube es aber - EGAL, finde dies so lustig,
deshalb hier evtl. noch einmal, für all diejenigen, dies noch nicht kennen):);)

doktorgatte
24.11.2017, 17:07
Genial Konni...! Ich hab mich gekugelt...

Die Dienstreise-Vorschrift ist die beste... :D

Jugocaptan
30.11.2017, 09:25
So unsinnig ist das nicht aber wirtschaftlich traurig.
Da ist der Alte ewig wech und bis der in der Kiste wieder nach Haus kommt, gibt's auch keine Extrakohle für. :D

doktorgatte
30.11.2017, 19:04
Da bleibt nur noch die Hoffnung auf eine "einmalige Zahlung"... :D

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) — Auch klar.