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Konni
27.03.2019, 16:27
Kindersicherung im Auto – was im europäischen Ausland gilt
Von Norbert Rieger, Veröffentlicht am 27.03.2019

Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße ausreichend – Mobilitätsclub empfiehlt trotzdem Sitzerhöhung, im Ausland liegt Grenze oft bei 150 cm

Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto kürzlich geändert: “Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 cm – statt bisher ab 150 cm – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard”, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. “Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden.”

Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: “Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern”, empfiehlt Pronebner. Sie kennt die Details zur Kindersicherung im Ausland:

* Italien: Kinder unter neun Kilo müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Achtung Mietwagenfahrer: “Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen”, so die ÖAMTC-Juristin. “Daher ist es ratsam, vorab zu klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist.”

* Kroatien: Kinder bis 150 cm benötigen einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden.

* Tschechien: Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

* Ungarn: “Kinder unter 150 cm müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 cm auf der Rückbank mit, genügt – wie auch in Österreich – der Sicherheitsgurt”, sagt Pronebner.

* Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der “normale” Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.

* Schweiz: In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.

* Frankreich: “Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an”, weiß die ÖAMTC-Juristin.

* Slowenien: Kinder unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro.

ECE-Prüfzeichen als EU-weites “Gütesiegel” – Kindersitz vorn nur “ohne” Airbag

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 (oder nachfolgend) vor. Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch “i-Size” genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten – mit dem Ziel, die Sicherheit auf ein Optimum auszuweiten. So dürfen Kinder bis ca. 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert werden. “In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist”, weiß die Expertin.

Größe und Gewicht entscheiden über richtigen Sitz – Beratung am Stützpunkt

“Welches Rückhaltesystem geeignet ist, richtet sich insbesondere nach Größe und Gewicht des Kindes. Daher sollte man den Sitz vor dem Kauf mit dem Kind gemeinsam ausprobieren”, rät Pronebner. Umfangreiche Beratung zu Kindersitzen erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs.

Der ÖAMTC führt in Zusammenarbeit mit den Schwesterclubs jährliche Vergleichstests gängiger Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt durch. Die detaillierten Testergebnisse, Verkehrserziehungsprogramme sowie viele Hinweise zur sicheren Mobilität von Kindern findet man unter www.oeamtc.at/kinder.


Quelle: Kroatien-Nachrichten.de (https://kroatien-nachrichten.de/kindersicherung-im-auto-was-im-europaischen-ausland-gilt/)

doktorgatte
27.03.2019, 18:08
Na vielleicht könnten die anderen EU-Länder das übernehmen! Meiner Kleiner, 10 Jahre und 142cm würde sich bannig freuen... :D;)

Lapinkulta
28.03.2019, 09:05
"Vormerkungen" sind in Österreich eine scharfe Waffe: Bei der zweiten Vormerkung ist eine Nachschulung fällig, bei der Dritten ist der Führerschein weg.

Details gibts hier beim ÖAMTC (https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/die-richtige-kindersicherung-im-auto-gesetzliche-bestimmungen-16182652)


Nachtrag: Oje - ich habe ganz überlesen, daß sich der Einleitungsartikel ohnehin auf Österreich bezieht...... daher korrigiere ich meinen Beitrag