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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 03 - Welche Boote müssen angemeldet werden?


Lutz
04.11.2010, 10:31
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.

Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig!