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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 09 - Ausleihen von kleinen Motorbooten und Jet-Ski´s


Lutz
04.11.2010, 11:06
Seit dem 1.01.2006 besteht für jegliche motorisierten Wasserfahrzeug, unabhängig von der Motorleistung, eine generelle Führerscheinpflicht.

Achtung !!!
Die meisten Verleiher von "Rent a Boat" Booten bzw. Jet-Ski`s verschweigen diese Tatsache dem Entleiher und lassen sich auch keinen Führerschein zeigen. Im Falle eines Unfalles oder einer Kontrolle steht der Entleiher (Mieter) dann hilflos da wenn er mit den geltenden Gesetzen nicht vertraut ist. Ihn trifft dann die volle Härte des Gesetzes und im Schadensfalle muß er alle Kosten des Verletzten bzw. des Unfallgegners aus seiner eigenen, privaten Tasche bezahlen.

Es besteht dann keinerlei Versicherungsschutz !