Eliane
11.01.2010, 06:40
Ihre Exoten, z.B. manche Papageienarten, versch. Reptilien oder Schildkröten lassen Sie lieber zu Hause, denn eine *Wiedereinfuhr* ist i.d.R. äusserst schwierig bzw. manchmal sogar unmöglich auf Grund des Artenschutzgesetzes.
Eine EU-Besitzbescheinigung (erhältlich beim Bundesamt für Naturschutz) reicht für Reisen innerhalb der EU; die sogenannte
"CITES-Genehmigung" (ebenfalls Bundesamt für Naturschutz; Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora oder in deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen kurz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen) wird bei Reisen in/durch Nicht-EU-Staaten benötigt. Dazu kommt dann manchmal noch ein Quarantänenachweis (Dauer der Quarantäne ist unterschiedlich je nach Einfuhrland) und eine schriftliche Begründung, selbstverständlich in der Landessprache, warum das Tier mitgeführt wird und nicht Verkaufszwecken dient.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des BfN (http://www.bfn.de/05_service.html)
Direkt zur Antragsstellung einer CITES-Genehmigung (http://www.bfn.de/0305_antragstellung.html)
Artenschutzdatenbank des BfN, Bonn unter Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (http://www.wisia.de/)
mit integrierter Suchfunktion
Eliane
Eine EU-Besitzbescheinigung (erhältlich beim Bundesamt für Naturschutz) reicht für Reisen innerhalb der EU; die sogenannte
"CITES-Genehmigung" (ebenfalls Bundesamt für Naturschutz; Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora oder in deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen kurz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen) wird bei Reisen in/durch Nicht-EU-Staaten benötigt. Dazu kommt dann manchmal noch ein Quarantänenachweis (Dauer der Quarantäne ist unterschiedlich je nach Einfuhrland) und eine schriftliche Begründung, selbstverständlich in der Landessprache, warum das Tier mitgeführt wird und nicht Verkaufszwecken dient.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des BfN (http://www.bfn.de/05_service.html)
Direkt zur Antragsstellung einer CITES-Genehmigung (http://www.bfn.de/0305_antragstellung.html)
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