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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 01 - Welche Bestimmungen gelten für die Ein- und Ausreise mit Haustieren?


Eliane
10.01.2010, 16:10
Für die Einreise nach Kroatien mit Hund/Katze müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Internationaler Tierausweis



Hund oder Katz gechipt (für Tätowierungen gab es bis 2011 eine Übergangslösung)



aktuelle Tollwutimpfung (i.d.R. nicht älter als 6 Monate)

Ein Gesundheitszeugnis wird i.d.R. nicht explizit verlangt, schadet aber nicht, wenn man es dabei hat.
Hunde, die sog. Kampfhunderassen zugeordnet werden, dürfen nur dann nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie beim internationalen F.C.I. eingetragen sind; Nachweis ist erforderlich. Kreuzungen mit diesen Rassen dürfen nicht einreisen.

Weiterführende Links zum Thema:
Urlaubspfoten - Heimtierausweis (http://www.urlaubspfoten.de/html/Recht/Heimtierausweis.htm)
reisen-mit-hund (http://www.reisen-mit-hund.org/eu-heimtierausweis.php)

Eliane
10.01.2010, 17:00
Der Mikrochip, auch Transponder oder Tag genannt ist ein elektronisches System für das automatisierte Erkennen von Tieren. Der Transponder ist 12 x 2 mm groß. Eine gewebeverträgliche Glashülle enthält eine Antennenspule sowie den inaktiven Chip mit der festgespeicherten Identifikationsnummer. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (12stellige ID-Nummer + 3stelliger Ländercode).

Die 4 wichtigsten Kriterien sind:
1. Der Chip dient als Eigentums- sowie Abstammungsnachweis und sichert züchterische Glaubwürdigkeit.
2. Die Rückermittlung entlaufender oder gestohlener Tiere durch Registrierung in internationale Datenbanken.
3. Der Chip hat im grenzüberschreitenden Reiseverkehr internationale Gültigkeit.
4. Zweifelsfreie Zuordnung des Tieres zum Impfpaß.

Zur Frage ob der Chip zum Grenzübergang zwingend notwendig ist, ist die Antwort ja .

Eliane

Eliane
07.04.2011, 16:55
Übergangsfrist für Tätowierung ist am 3. Juli 2011 abgelaufen!

Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.

2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht.

TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein.

Quelle: TASSO-Newsletter