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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 18 - Vollmacht für kostenlose Bootsüberlassung


Lutz
16.03.2011, 09:37
Ausländische Bootsbesitzer die ein im Ausland registriertes Boot besitzen, dürfen dieses Boot anderen ausländischen Personen in Kroatien zur Nutzung überlassen, wenn diese die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis haben.

Voraussetzung ist, dass diese Überlassung unentgeltlich vorgenommen wird. Dazu hat eine einfache Vollmacht des Besitzers in kroatischer Sprache vorzuliegen. Die Unterschrift unter dieser Vollmacht muss bei einem Notar in Kroatien vorgenommen worden sein, der diese beglaubigt hat. Diese Vorschrift gilt selbst für Familienangehörige, die allein mit dem Boot unterwegs sind.

Weitere Infos:http://kroatien-news.net/2011/03/kostenlose-uberlassung-von-booten-in-kroatien/
Vollmacht zum Download: http://kroatien-news.net/wp-content/uploads/2009/12/bootsvollmacht.pdf

Danke an Soline für diese wichtige Info!

Remyyacht
03.08.2014, 11:02
Hallo Lutz,

die Vorschriften für das kostenlose Nutzung des Boots habe sich etwas geändert.
Das Formular ist sehr hilfreich und ausreichend. Diese Formular kann vor einem deutschen Notar beurkundet werden. Kosten ca. 42,-- €. Danach muß der Notar beim zuständigen Präsidenten des Landgerichts eine Apostille erwirken. Die Apostille besagt, dass der Notar auch wirklich in Deutschland als Notar zugelassen ist. Die Kosten hierfür ca. 25,-- € Ein für das Ausland übliches verfahren bei beurkundeten Verträgen.
Diese beurkundete Vollmacht ist dan bei den Bootspapieren mitzuführen.
Ich habe diese Urkunde für meinen Neffen diesen Sommer erwirkt. Es gab in Kroatien keine Probleme.

Herzlich
Remyyacht (Franz-Josef)