Konni
16.04.2012, 16:59
Kroatien schützt seine Originale
Zagreb. Herkunftsbezeichnungen in Kroatien erhalten nicht zuletzt angesichts der Bestrebungen Sloweniens, die Krainer Wurst in der EU als slowenisches Produkt schützen zu lassen, wieder Aktualität.
Kroatien hat ein Jahr nach dem EU-Beitritt Zeit, seine Produkte, die schon mit heimischen Herkunftsbezeichnungen (geschützte Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe oder traditionelle Spezialität) geschützt sind, auch in der EU zu registrieren. Da die Zeit knapp wird -der Beitritt soll am 1. Juli 2013 erfolgen -schickte die kroatische Regierung ein entsprechendes Gesetz in die schnelle Parlamentsprozedur. Zu den bereits registrierten Produkten in Kroatien zählen etwa Rohschinken aus Istrien (Istarski prsut) oder Kartoffeln aus Lika (Licki krumpir). Aus kroatischer Sicht noch zu schützen ist unter anderem die berühmte Rohwurst aus der Baranja (Baranjski kulen).
Nachfrage steigern
Die EU-Zertifizierung der Produkte würden die Einnahmen der Hersteller und die Konkurrenzfähigkeit steigern, denn rein mengenmäßig können die kroatischen Landwirte und Lebensmittelhersteller mit jenen in der EU noch nicht mithalten. Da zahlt es sich auch aus, zu investieren: Für die Lizenz auf istrischen Prosciutto gab Istrien etwa 250.000 €aus, berichtete die Zeitung "Poslovni dnevnik". Jene, die ihre Produkte schützen, können für das Marketing EU-Gelder lukrieren.
Der Nachbarschaftsstreit um die Krainer Wurst ist für Slowenien übrigens nichts Ungewöhnliches: Bevor Anfang April Österreich aufschrie, waren es vor einem Jahr die Kroaten, die ebenfalls Krainer herstellen. In der EU sind 744 Produkte registriert.
Quelle: WirtschaftsBlatt.at
Zagreb. Herkunftsbezeichnungen in Kroatien erhalten nicht zuletzt angesichts der Bestrebungen Sloweniens, die Krainer Wurst in der EU als slowenisches Produkt schützen zu lassen, wieder Aktualität.
Kroatien hat ein Jahr nach dem EU-Beitritt Zeit, seine Produkte, die schon mit heimischen Herkunftsbezeichnungen (geschützte Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe oder traditionelle Spezialität) geschützt sind, auch in der EU zu registrieren. Da die Zeit knapp wird -der Beitritt soll am 1. Juli 2013 erfolgen -schickte die kroatische Regierung ein entsprechendes Gesetz in die schnelle Parlamentsprozedur. Zu den bereits registrierten Produkten in Kroatien zählen etwa Rohschinken aus Istrien (Istarski prsut) oder Kartoffeln aus Lika (Licki krumpir). Aus kroatischer Sicht noch zu schützen ist unter anderem die berühmte Rohwurst aus der Baranja (Baranjski kulen).
Nachfrage steigern
Die EU-Zertifizierung der Produkte würden die Einnahmen der Hersteller und die Konkurrenzfähigkeit steigern, denn rein mengenmäßig können die kroatischen Landwirte und Lebensmittelhersteller mit jenen in der EU noch nicht mithalten. Da zahlt es sich auch aus, zu investieren: Für die Lizenz auf istrischen Prosciutto gab Istrien etwa 250.000 €aus, berichtete die Zeitung "Poslovni dnevnik". Jene, die ihre Produkte schützen, können für das Marketing EU-Gelder lukrieren.
Der Nachbarschaftsstreit um die Krainer Wurst ist für Slowenien übrigens nichts Ungewöhnliches: Bevor Anfang April Österreich aufschrie, waren es vor einem Jahr die Kroaten, die ebenfalls Krainer herstellen. In der EU sind 744 Produkte registriert.
Quelle: WirtschaftsBlatt.at