„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) - … ich kann nicht mehr!!! -
Frag mich, wer sich sowas ausdenkt! An ALLE Hunde- und Wiesengrundstücksbesitzer - merkt es euch gut !!!!!
Das ist aber jetzt blöd, ich wäre so gerne Eigentümer der vielen - wie sagt man in der Mehrzahl? - Hundekote auf meiner Wiese
LG Gerold