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Alt 18.11.2013, 06:53
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Parken in Pula

ALLGEMEINE HINWEISE IN BEZUG AUF DIE NICHTERFÜLLUNG DER ZAHLUNGSPFLICHT DER PARKGEBÜHR FÜR FAHRZEUGE MIT DEUTSCHEN KENNZEICHEN IN DER STADT PULA (Kroatien)

Die Stadt Pula (Kroatien) verfügt über zahlreiche Parkraumbewirtschaftungszonen. Viele städtische, öffentliche Parkplätze (ähnlich wie in Deutschland) sind damit gebührenpflichtig. Je nach Standort des Parkplatzes fallen unterschiedliche Parkscheingebühren an.

Wird die jeweilige Parkscheingebühr (Stunden- oder Tagesgebühr) nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet (Parkplatzverstoß), so fallen gemäß der Verordnung des Bürgermeisters von Pula vom 16. Dezember 2009, Eintragungsnummer 2168/01-01-03-00-0334-09-02, die folgenden Tagesparkscheingebühren an:

100,00 Kune - gelbe Zone
130,00 Kune - rote Zone
160,00 Kune - weiße Zone.

http://www.pulaparking.hr/lokacije


Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.

Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o.

Hinweis:
Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).

Das streitige Rechtsverhältnis richtet sich nach kroatischem Recht. Hiernach haftet der Fahrzeughalter für den vom Fahrer oder Halter abgeschlossenen Parkplatzvertrag durch das Nutzen der öffentlichen Parkplätze in der Stadt Pula.

Die Verjährungsfrist für die geltend gemachten Forderungen beträgt fünf Jahre.

Die Pula parking d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die Pula parking d.o.o entgegen zu nehmen.

Die Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der Pula parking d.o.o., vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren erteilt.

Hinweis: Wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Kraft nicht vollständig und fristgerecht nachgekommen, muss mit einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden.

Dies kann durch vollständige und fristgerechte Zahlung vermieden werden. Die Angelegenheit ist dann erledigt.
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