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Alt 01.08.2014, 21:02
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Zuerst kannst du als Ausländer in Kroatien kein Agrargelände erwerben. Dies kann nur ein Kroate bzw. du brauchst jemanden dem du bedingungslos vertraust und auf dessen Namen das Grundstück lautet. Er ist dann aber auch uneingeschränkt der Besitzer, mit allen Konsequenzen daraus.

Campen darfst du dort nicht, auch nicht übernachten. Es ist aber halt auch immer so: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Aber in der Vergangenheit wurde dies durch die zuständige Inspekcija kontrolliert und es wurden auch Bussgelder ausgesprochen.

Der Preis wäre ok, aber beachte auch dass dann noch weitere Kosten auf dich zukommen, zumindest:
Anwalt für Übersetzungen, Kaufvertrag, Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw. siehe:

Der Vertrag wird in Kroatien normalerweise von einem Rechtsanwalt verfasst.
Der Preis dafür beträgt nach dem Anwaltstarif ungefähr 1,00 % + MwSt 23,00 %.
Die Beglaubigung beim Notar kostet ungefähr 50,00 Kn pro Beglaubigung.
Die Hinterlegung der Unterlagen beim Notar kostet ungefähr 1.000,00 Kn
Die Gerichtskosten betragen ungefähr 250,00 Kn für die Eintragung und 20,00 Kn für den Handelsregisterauszug.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,00 % in Kroatien.
Sonstige rechtliche Beratungen werden nach dem Anwaltstarif berechnet, wie z.B. die Beantragung der Steuernummer (OIB Nummer) und andere rechtliche Dienstleistungen in Bezug auf die Immobilie.
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