Das hier gezeigte Karree um Pula ist kontrollierter Luftraum vom Boden bis Flugfläche 25. Demnach bedarf es hier für Drohnenflüge grundsätzlich einer Freigabe.
Der Flug einer Drohne, gleich wie gross oder schwer, in einem dafür gesperrten Luftraum (gesperrter oder kontrollierter Luftraum, Kontrollzone z.B. um Flughäfen usw.) sowie ein Flug welcher einer Genehmigung bedurfte die aber nicht vorlag wird grundsätzlich als "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" geahndet und dies ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit!