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Alt 08.06.2021, 17:56
Lutz, im Istrien Forum
Lutz online
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Standard Achtung Falle! Einreise nach der ersten Impfung

Verschiedene Quellen schreiben dass die Einreise nach Kroatien jetzt ohne Test und ohne Zweitimpfung möglich ist. Es gibt jedoch je nach Impfstoff unterschiedliche Fristen!!!


Keine Einschränkung:

Impfung mit Janssen/Johnson & Johnson (Einmalimpfstoff)
> 14 Tage nach Impftermin
beide Impfungen mit anderen Impfstoffen
> 14 Tage nach zweitem Impftermin

Erstimpfung mit Pfizer-, Moderna- oder Gamaleya-Impfstoff:
> Zeitraum vom 22. bis zum maximal 42 Tag nach Impftermin

Erstimpfung mit Astra-Zeneca:
> Zeitraum vom 22. bis zum maximal 84 Tag nach Impftermin


Alle Reisenden, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:
  • negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2. Antigen-Schnelltest - AST ist in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Schnelltests für Antigene aufgeführt.
  • Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert. Befund des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein, und zwar ab der Testdurchführung bis zur Ankunft am Grenzübergang.
  • Bescheinigung über den Erhalt der zwei Dosen des Impfstoffs, der in der EU in Verwendung ist, falls seit dem Erhalt der zweiten Impfdosis oder der ersten Dosis des Impfstoffs, der nur in einer Dosis verwendet wird (Janssen/Johnson & Johnson), 14 Tage verlaufen sind.
  • Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer-, Moderna- oder Gamaleya-Impfstoffs, aufgrund deren es möglich ist, in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis zum maximal 42. Tag seit der Impfung einzureisen, bzw. von 22. bis zum maximal 84. Tag seit der Impfung mit der ersten Dosis des Astra Zeneca–Impfstoffs.
  • Bescheinigung, dass sich die Person von einer SARS-COVID-2-Infektion erholt hat und eine Impfdosis innerhalb von 6 Monaten seit dem Anfang der Krankheit erhielt, wobei die Person mindestens 180 Tage vor der Ankunft am Grenzübergang geimpft werden muss.
  • einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test in den letzten 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist oder ein ärztliches Zertifikat, das bestätigt, dass sich die Person von der SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat.
  • oder müssen einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes.

Stand 08.06.21 Quelle: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
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