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Alt 26.12.2023, 10:03
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Steuererhöhungen für Mieten ab 2024 in Kroatien

Im Jahr 2024 plant Kroatien bedeutende Änderungen im Steuersystem. Neben der angekündigten Abschaffung der Zusatzsteuer steigt parallel zur Anpassung der Einkommensteuersätze auch die Grundsteuer von 10 auf 12 Prozent. Dies betrifft vor allem die Besteuerung von Mieten, aber auch Ferienhäuser sind betroffen.

Es handelt sich im Wesentlichen um eine Erhöhung der Immobiliensteuern durch zwei Steueranpassungen. Dabei zielen beide auf die Einnahmen von Städten und Gemeinden ab. Diese sollen die Steuern auf Ferienimmobilien erhöht haben wollen, da die Beträge seit ihrer Einführung Anfang der Neunzigerjahre unverändert geblieben sind. Das Finanzamt behauptet jedoch, dass sich nichts grundlegend ändert.

Einige Medien interpretierten dies als Einführung einer neuen Steuer. Bisher wurde entweder Ferienhäuser oder Wohnungen besteuert. Die Steuerverwaltung bestreitet jedoch die Einführung einer neuen Steuer oder eine grundlegende Änderung.

Die Ferienhaussteuer wird als optionale Abgabe betrachtet, bei der die Entscheidung, ob sie erhöht wird, bei den Gemeinden und Städten liegt. Die Steuerverwaltung behauptet, dass diese Erhöhung auf ihren Wunsch hin erfolgt.

Die Steuerverwaltung definiert die Ferienhaussteuer für gelegentliche oder saisonale Nutzung von Gebäuden, Teilen davon oder Wohnungen. Bei längerfristiger Vermietung entfällt diese Steuer, stattdessen wird lediglich die Mietsteuer erhoben.

Die Vermietung an Touristen wird als gelegentliche oder saisonale Nutzung betrachtet, was bedeutet, dass diese Immobilien unabhängig von der touristischen Vermietung der Ferienhaussteuer unterliegen.

Es wird betont, dass die Ferienhaussteuer sich nach Besitz und Nutzung richtet, während die Einkommensteuer nach erzieltem Einkommen oder anderen Kriterien berechnet wird.

Bisher waren die Steuern auf Ferienhäuser minimal und unverändert seit den neunziger Jahren. Von 556 Einheiten haben 463 die Ferienhaussteuer eingeführt, meistens zum Höchstsatz.

Die meisten Steuereinnahmen der Gemeinden und Städte kommen aus Zuschlägen und Einkommensteuern. Die Erhöhung der Ferienhaussteuer allein kann den Verlust der Zusatzsteuer nicht ausgleichen. Möglicherweise wird eine Erhöhung der Einkommensteuer notwendig sein.

Die Steuer auf Langzeitmieten wird ab 2024 von 10 auf 12 Prozent erhöht, um den Wegfall der Zusatzsteuer auszugleichen. Die Höhe der Steuer hängt von den Entscheidungen der einzelnen Gemeinden und Städte ab.

Die Steuerbelastung für Ferienhäuser wird drastisch erhöht, basierend auf der Interpretation der Steuerverwaltung. Für Immobilien, die an Touristen vermietet werden, müssen sowohl die Ferienhaussteuer als auch eine Pauschalsteuer pro Bett gezahlt werden.

Die Gesamtsteuerlast für Immobilienbesitzer, die an Touristen vermieten, steigt erheblich, variiert aber stark je nach Gemeinde und Stadt. Dies könnte zu einer Neubewertung der lokalen Politik und Wahlen führen, wodurch diese wichtiger werden könnten als zuvor.
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