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Alt 06.04.2024, 18:09
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Katze mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen

Heute Morgen hat jemand einer Katze mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen

| Autorin: Petra Stefanović



Puležan Nikša Sršen wandte sich mit einer beunruhigenden Geschichte an die Redaktion von Glas Istra. Die Katze von Herrn Sørsen wurde nämlich heute Morgen von einem unbekannten Täter mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen.

Alles geschah oberhalb von Gortans Bucht, wo alles nach einem gewöhnlichen Samstagmorgen roch. Maca frühstückte gegen 7 Uhr im Hof, und Herr Nikša bemerkte, dass sie gegen 9 Uhr angeschossen worden war. Glücklicherweise überlebte die Katze und auf der Veterinärstation entfernten sie die „Kugel“ (Diabola), die im Bereich zwischen Schnauze und Augen steckte.








Was sagt das Gesetz?

Artikel 5 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes besagt, dass es verboten ist, „ Tiere zu töten, ihnen Schmerzen, Leiden und Verletzungen zuzufügen und sie absichtlich Angst und Krankheit auszusetzen“. Darüber hinaus ist es verboten, „auf Tiere zu schießen, unabhängig von der Art der Waffe oder des Schießgeräts, außer zum Zweck der Betäubung oder Tötung von Tieren gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und zum Zweck des Schutzes der Tiere.“ Sicherheit von Mensch und Tier“.

Wenn man bedenkt, dass es sich um ein Haustier handelt, das sich auf dem Grundstück des Eigentümers befindet, lässt sich der Schluss ziehen, dass keine Notwendigkeit bestand, die Sicherheit von Menschen und anderen Tieren zu schützen, und dass keine Notwendigkeit bestand, es zu betäuben oder zu töten oder auch nur zu versuchen, dies zu tun.
In den am 2. April, also am Dienstag, in Kraft getretenen Änderungen des Strafgesetzbuches heißt es: „Wer ein Tier ohne rechtfertigenden Grund tötet oder schwer misshandelt, ihm unnötige Schmerzen zufügt oder ihm unnötiges Leid zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 50 % bestraft.“ zwei Jahre Gefängnis.". Der Fall wurde der Polizei gemeldet und die Ermittlungen laufen.
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