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Alt 09.02.2015, 13:23
leafina offline
Kroatien-Fan
 
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Standard Aktuelle news: Offenbar zieht die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurück!!

Für den Nachmittag hat die Münchner Generalstaatanwaltschaft eine Stellungnahme angekündigt. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun sei der Starfbefehl gegen ihn zurückgezogen worden, berichtet Notarzt Alexander Hatz auf seiner facebook-Seite.

"Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz" wird in der Online-Petition gefordert. Die Liste wächst stetig. Über 200.000 Menschen haben bereits unterschrieben. Ein Mann aus Hamburg hatte die Petition erst am Donnerstag (05.02.15) gestartet.

Auch der Generalstaatsanwalt Christoph Strötz interessiert sich für den Fall. Strötz habe die Akten bereits angefordert, wolle sich ein eigenes Urteil bilden. Möglich ist, dass der Prozess im April stattfindet oder die Klage wieder zurückgezogen wird.



Erstickungsgefahr bei Kind drohte

Hintergrund der Aktion ist folgender Fall: Im April 2014 wurde Notarzt Dr. Alexander Hatz zu einem Einsatz nach Karlshuld (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen) gerufen. Bei einem Kind bestand der Verdacht auf einen Fremdkörper in der Luftröhre und damit Erstickungsgefahr.

Auf der Fahrt nach Karlshuld habe er, wie immer, mit Blaulicht, Martinshorn, Abblend- und Nebellicht und zusätzlich mit der Lichthupe die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt. An eine "enge Begegnung" mit anderen Verkehrsteilnehmern konnte er sich nicht erinnern. Kurz darauf erfuhr er, dass gegen ihn ermittelt wird. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt.
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